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Hans Fehr | Nationalrat von 1995-2015



Meine Beiträge im Jahr 2013

Von Nationalrat Hans Fehr, SVP/ZH, Mitglied der Staatspolitischen sowie der Sicherheitspolitischen Kommission, Eglisau

Vermummung als Straftatbestand

Beitrag vom 21. Juni 2013

Am 20. Juni 2013 habe ich im Nationalrat eine Motion mit dem Titel "Vermummungsverbot im Strafgesetzbuch" eingereicht, die von 128 Mitunterzeichnern unterstützt wird. Die Motion beauftragt den Bundesrat, dem Parlament eine Bestimmung im Strafgesetzbuch vorzulegen, wonach eine Vermummung bei Demonstrationen und Kundgebungen künftig zwingend als Straftat geahndet wird. Die gleichlautende Motion hat mein Parteikollege Peter Föhn gleichentags im Ständerat eingereicht.

Nachdem der Ständerat - im Gegensatz zum Nationalrat - meine erste Motion zu diesem Thema vor zwei Wochen abgelehnt hatte, weil sie angeblich in die Kantonshoheit eingreife, habe ich rasch gehandelt und zusammen mit Peter Föhn eine leicht geänderte "Doppelmotion" in gleicher Sache eingereicht. Im Unterschied zum ersten Vorstoss überlassen wir es nicht dem Bundesrat, wo er das Verbot rechtlich verankern will. Dies soll zwingend im schweizerischen Strafgesetzbuch (StGB) geschehen, wo der Bund die ausschliessliche Gesetzgebungskompetenz besitzt. Diese klare Regelung wird auch eine starke präventive Wirkung haben.

Wir begründen die Motion damit, dass es bei friedlichen Kundgebungen immer wieder zu Gewaltausbrüchen mit massiven Sachbeschädigungen kommt - neuerdings mit Angriffen auf Personen. So sind bei der kürzlichen "Tanz dich frei"- Veranstaltung in Bern Polizisten mit Pflastersteinen und Feuerwerkskörpern angegriffen und etliche verletzt worden.

Die Gewalt geht stets von vermummten Chaoten aus, die eine erschreckende kriminelle Energie an den Tag legen. Dieser Gewalt muss mit allen rechtsstaatlichen Mitteln Einhalt geboten wird, unter anderem mit einem nationalen Vermummungsverbot.

Zwar existieren in verschiedenen Kantonen bereits Vermummungsverbote; sie werden aber nicht durchgesetzt. Die kantonalen Verbote sind ohnehin praktisch wirkungslos, denn eine Vermummung wird nur als Übertretungsdelikt (wie eine kleine Parkbusse) geahndet. Darum fordert unsere Motion, die nun in beiden Räten parallel und zügig behandelt werden kann, dass das Vermummungsverbot im schweizerischen Strafgesetzbuch verankert wird.