Für unsere freie, sichere und unabhängige Schweiz: Nationalrat Hans Fehr | SVP Zürich | Mitglied der Staatspolitischen sowie der Sicherheitspolitischen Kommission | Postadresse: Salomon Landolt-Weg 34, 8193 Eglisau



Hans Fehr | Nationalrat von 1995-2015



Meine Motion zur Verschärfung
des Jugendstrafrechts

Von Nationalrat Hans Fehr, SVP/ZH, Mitglied der Staatspolitischen sowie der Sicherheitspolitischen Kommission, Eglisau, mit 111 Mitunterzeichnern, eingereicht am 18.9.2013

Der Bundesrat wird beauftragt, rasch eine Gesetzesänderung zur Verschärfung des Jugendstrafrechts mit folgenden Schwerpunkten vorzulegen:
> Bei schweren Verbrechen sind generell unbedingte Strafen auszusprechen.
> Wird eine "Massnahme" (Heimeinweisung) angeordnet und kooperiert der jugendliche Täter nicht, so muss der Vollzug der Freiheitsstrafe auch in einem Gefängnis möglich sein.
> Der maximale Freiheitsentzug von heute 4 Jahren ist massgeblich zu erhöhen.
> Bei besonders schweren Straftaten sollen Jugendliche nach dem Erwachsenenstrafrecht beurteilt werden können.

Begründung:
In letzter Zeit haben schwere Straftaten von Jugendlichen zugenommen, die eine erschreckende kriminelle Energie offenbaren. Dazu kommt, dass Straftaten wie jene von "Carlos" zum Teil in einer Weise geahndet werden, die eher einer teuren Luxusbehandlung als einer Strafe gleichkommt. Es braucht im Jugendstrafrecht dringend Lösungen für Jugendliche, die sämtliche Systeme "ausgereizt" haben und jede Behandlung sabotieren. Hier muss das Jugendstrafrecht glaubwürdig eingreifen - auch im Hinblick auf die präventive Wirkung.

Unser Jugendstrafrecht erfüllt diese Anforderungen nicht. Obwohl erst seit 2007 in Kraft, ist es revisionsbedürftig. Es trennt strikte zwischen über und unter 18-jährigen Tätern, ohne die Schwere der Straftat und die kriminelle Energie zu berücksichtigen. Der maximale Freiheitsentzug liegt bei 4 Jahren - gegenüber 10 Jahren in Deutschland. Zudem werden zum Teil auch bei Gewaltverbrechen lächerliche bedingte Strafen ausgesprochen.

Erfolgt als "Massnahme" die Einweisung in eine Vollzugseinrichtung, so können Jugendliche laut Gesetz zwar bis zum 22. Altersjahr dort festgehalten werden, die Entlassung erfolgt aber meist viel früher. Wer nicht ins "therapeutische Konzept" des Heimes passt und alle Regeln sabotiert, stellt die Behörden vor kaum lösbare Probleme. In solchen Fällen muss der Strafvollzug auch in einem Gefängnis möglich sein. Generell muss der Unfug bedingter Strafen bei schweren Verbrechen aufhören.

Insgesamt drängt sich eine Verschärfung des stark therapeutisch ausgerichteten Jugendstrafrechts auf. Bisher haben sich die Verantwortlichen wenig darum gekümmert, was Therapien überhaupt bringen. Es fragt sich, wie lang sich das eine Gesellschaft auch finanziell leisten kann. Dies umso mehr als manche der verordneten Massnahmen, zum Beispiel Kampfsport, wohl mehr schaden als helfen.