Als "Grosserfolg" wird die freiwillige Rückkehr der Asylanten
aus Kosovo im Bundeshaus hochgerühmt. Nur noch "10'500 ausreisepflichtige
Kosovaren" vermelden die verantwortliche Bundesrätin Metzler
und die Medien. Und "man hofft(!) dass von ihnen das Gros bis Ende
Jahr" nach Kosovo zurückkehren wird, verlautet aus dem Bundesamt
für Flüchtlinge.
Rund 60'000 müssten ausreisen
In Tat und Wahrheit ist der angebliche "Grosserfolg" - trotz
weit überdurchschnittlichem Rückkehrgeld und weit überdurchschnittlicher
Schweizer Wiederaufbauhilfe vor Ort - ein Debakel. Von den rund 60'000
Kosovo-Albanern, die weitgehend im Zusammenhang mit dem Kosovo-Krieg in
unser Land gekommen sind, müssten aufgrund des Asylgesetzes praktisch
alle wieder ausgereist sein, weil ja der Krieg vor mehr als einem Jahr
beendet wurde. Im Asylgesetz wurde bekanntlich die Kategorie der "temporär
Schutzbedürftigen" geschaffen, damit Kriegsflüchtlinge
kollektiv, also ohne Einzelverfahren, aufgenommen werden können und
nach Beendigung des Krieges ebenfalls kollektiv wieder auszureisen haben.
Tatsächlich sind bis heute nur rund 22'500 Kosovaren, also nur ein
gutes Drittel der aufgenommenen Asylanten, ausgereist. Rund 37'500 Personen
wären also noch rückkehrpflichtig.
Eine wundersame Reduktion
Wie kommt man im Departement Metzler auf die wundersame Reduktion von
37'500 auf 10'500 Ausreisepflichtige? Ganz einfach: Rund 10'000 Kosovaren
haben sich laut Bundesamt bis zum 31. Mai noch zur Rückkehr angemeldet.
Nehmen wir (wohl reichlich realitätsfremd) an, dass sie alle ausreisen
werden. Dann bleiben immer noch rund 27'500 Kosovaren, also fast die Hälfte
der ursprünglich 60'000, in der Schweiz!
Die wundersame Reduktion geht weiter: Von den 27'500 Personen dürfen
laut Bundesamt 13'000 vorläufig (das heisst definitiv) in der Schweiz
bleiben, nämlich 9'000 entweder als anerkannte Flüchtlinge,
aufgrund einer "humanitären Regelung" oder infolge einer
"individuellen vorläufigen Aufnahme". Weitere 4'000 Kosovaren
erhalten gemäss Bundesrat ein Bleiberecht im Rahmen der "Humanitären
Aktion 2000", weil sie schon vor dem 31.12.92
ein Asylgesuch gestellt haben.
Somit bleiben nur noch etwa 14'500 Rückkehrpflichtige. Weil davon
nochmals 4'000 Personen - laut Bundesrat ethnische Minderheiten, Familien
mit schulpflichtigen Kindern, Jugendliche in Ausbildung - eine Fristerstreckung
erhalten, verbleiben nur noch die erwähnten 10'500 Rückkehrpflichtigen,
und damit ist der angebliche "Grosserfolg" perfekt!
Fazit: Es bleibt nicht anderes übrig, als dass einzelne Politiker,
Parteien und das Volk den Druck auf den Bundesrat massiv verstärken,
insbesondere mit der SVP-Volksinitiative "gegen Asylrechtsmissbrauch",
die demnächst eingereicht wird. Ein Amtsenthebungsverfahren für
Bundesräte wegen Nicht-Erfüllung des gesetzlichen Auftrages
kennt die Schweiz leider nicht. Wir werden nicht locker lassen, bis die
Missstände im Asylbereich endlich behoben sind.
Beispiel Australien
Der Bundesrat sollte sich ein Beispiel nehmen an der Regierung Australiens,
deren rechtsstaatliches Handeln niemand in Zweifel zieht: Den lediglich
4'000 Kosovaren, welche Australien als Asylanten vorübergehend aufgenommen
hat, wurde eine strikte Ausreisefrist gesetzt. Als sich 500 Personen kürzlich
weigerten, auszureisen, wurde ihre Kollektivunterkunft von der Regierung
kurzerhand zum Interniertenlager erklärt und mit Militär und
Polizei bewacht. Falls ein letzter Ausreisetermin nicht benützt wird,
werden die Kosovaren zwangsausgeschafft.
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Es ist unhaltbar, wenn schlussendlich von 60'000 Kosovaren fast die Hälfte
unter irgendeinem Status in unserem Land bleiben können. Das Vertrauen
in den Bundesrat (das wegen dessen Wortbruch bezüglich "rascher
EU-Beitritt trotz Ja zu den bilateralen Verträgen" schwer angeschlagen
ist) wird dadurch noch weiter abgebaut. Und es wird ein gefährlicher
Nährboden für fremdenfeindliche Strömungen gelegt. Dass
einzelne Kantone, beispielsweise Bern, Ausschaffungen nicht oder nur zögerlich
vollziehen, macht die Sache nicht besser. Dann muss der Bund eben die
entsprechenden Fürsorgezahlungen stoppen.
Es ist höchste Zeit, dass der Bundesrat handelt und dem Asylrecht
Nachachtung verschafft. Dass linke Kreise, Flüchtlingshilfswerke
und diverse Sozialarbeiter (die um ihren Job bangen), gewisse Rechtsprofessoren
und zum Teil die Asylrekurskommission eine Asyl-, Einwanderungs- und auch
Einbürgerungspolitik der "offenen Scheunentore" praktizieren,
darf den Bundesrat nicht davon abhalten, dem Recht endlich Nachachtung
zu verschaffen und dem Landesinteresse zu dienen.
Hans Fehr, Geschäftsführer AUNS, Eglisau
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