Nationalrat Hans Fehr, Eglisau, hat dem Bundesrat kürzlich
die folgende Frage gestellt:
Die Bundesrepublik Deutschland hat - bezeichnenderweise am Tag nach der
Volksabstimmung über die Bilateralen Verträge - die "Regelung
zwischen der Schweiz und der Bundesrepublik Deutschland für An- und
Abflüge zum und vom Flughafen Zürich über deutsches Hohheitsgebiet"
gekündigt. Wie und in welchen Bereichen gedenkt der Bundesrat Druck
auszuüben, damit wieder eine gute Regelung für den Flughafen
Zürich-Kloten herbeigeführt werden kann? Denkt er auch an Retorsionsmassnahmen
im Bereich der 40-Tonnen-Transitlastwagen aus EU-Deutschland?
Bundesrat Leuenberger betonte in seiner Stellungnahme, die Kündigung
des Abkommens durch Deutschland sei zwar bedauerlich, aber es bestehe
keine Veranlassung zu Gegenmassnahmen etwa beim Transitverkehr. Er sei
aber zuversichtlich, dass "innert nützlicher Frist" eine
für beide Staaten befriedigende neue Regelung gefunden werde. Seit
Herbst 1998 verhandle die Schweiz mit Deutschland über einen entsprechenden
Staatsvertrag. Leuenberger räumte im Nationalrat auf eine entsprechende
Zusatzfrage ein, bereits vor der Abstimmung über die bilateralen
Verträge von der drohenden Kündigung gewusst zu haben. Deutschlands
Verkehrsminister Reinhard Klimmt habe diese ohnehin bereits vor Ostern
gegenüber der Presse erwähnt.
Nationalrat Hans Fehr zeigte sich auf Anfrage mit der Antwort nicht zufrieden.
Er wird den Bundesrat mit einer Dringlichen Anfrage zu einem energischeren
Auftreten auffordern.
Hans Fehr, Geschäftsführer AUNS, Eglisau
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