Vor einigen Monaten hat der Bundesrat die sogenannte "humanitäre
Aktion 2000" beschlossen. Rund 13'000 "langjährigen"
Asylbewerbern, die vor dem 31.12.1992 in die Schweiz gekommen sind, wird
damit die vorläufige (sprich definitive) Aufnahme gewährt. Die
meisten dieser Asylbewerber sind seinerzeit illegal in die Schweiz gekommen,
und viele haben mehrfach gegen die Wegweisung rekurriert und damit - oftmals
unter tatkräftiger Mithilfe von linken Juristen - erreicht, dass
sie immer noch in unserem Land sind.
Nun werden sie dafür mit der "humanitären Aktion 2000"
des Bundesrates auch noch belohnt. Rund 6500 Personen, also die Hälfte
dieser vorläufig Aufgenommenen, sind rechtskräftig abgewiesene
Asylanten, vor allem aus Ex-Jugoslawien. Trotz massiver Proteste hat der
Bundesrat an seinem unverständlichen Entscheid festgehalten.
Schweizer Bürgerrecht für abgewiesene Asylanten?
Die Folgen des bundesrätlichen Fehlentscheides haben nun die Gemeinden
auszulöffeln: Der Gemeinderat Wallisellen hatte kürzlich über
3 Einbürgerungsgesuche von Ex-Jugoslawen zu entscheiden, deren Asylgesuch
rechtskräftig abgewiesen worden war, die aber aufgrund der "humanitären
Aktion 2000" vorläufig aufgenommen wurden. Der Walliseller Gemeinderat
verdient Respekt und Anerkennung, dass er diese Gesuche abgelehnt hat
und standfest geblieben ist. Es widerspricht doch jedem gesunden Rechtsempfinden,
wenn rechtskräftig abgewiesene Asylbewerber auch noch eingebürgert
werden! Zudem würde mit einem positiven Einbürgerungsentscheid
ein Präjudiz für die andern 6500 vorläufig Aufgenommenen
- und wohl noch für weitere "Kategorien" von Asylanten
- geschaffen.
Einbürgerung muss Gemeindesache bleiben
Vor diesem Hintergrund ist die Haltung des Bezirksrates Bülach, der
den Rekurs der 3 Einbürgerungs-Gesuchsteller gutgeheissen hat, völlig
unverständlich. Und es zeugt von Verantwortungsbewusstsein und Standfestigkeit,
dass der Gemeinderat Wallisellen nötigenfalls bis ans Bundesgericht
gelangen wird. Zudem zeigt dieser Fall einmal mehr mit aller Klarheit,
dass der definitive Entscheid über Einbürgerungen Gemeindesache
bleiben muss. Es gibt bekanntlich politische Parteien und Kreise, die
das Schweizer Bürgerrecht auf "höherer Ebene" geradezu
verschleudern möchten.
Hans Fehr, Geschäftsführer AUNS, Eglisau
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