Die Asylrekurskommission (ARK) hat einmal mehr einen folgenschweren
Grundsatzentscheid gefällt, der dem Missbrauch des Asylrechts Vorschub
leistet: Sie hat kürzlich entschieden, dass die sogenannte Knochenanalyse
zur Altersbestimmung von Asylbewerbern, welche ihre Identität verheimlichen,
nicht mehr zulässig sei. Obwohl namhafte Fachleute der Knochenanalyse
eine hohe Zuverlässigkeit bescheinigen, behaupten die ARK-Richter
das Gegenteil.
Schon früher hatte die ARK entschieden, dass jugendliche Asylanten
unter 18 Jahren nur weggewiesen werden können, wenn der Nachweis
erbracht ist, dass sie im Herkunftsland direkte Bezugspersonen, also Eltern
oder nahe Verwandte haben. Dies gilt selbst dann, wenn keine Asylgründe
vorliegen und wenn die Jugendlichen Straftaten begangen haben. Wenn "Papierlose"
bisher behaupteten, sie seien minderjährig und hätten keine
Eltern mehr, so konnte mit der Röntgen-Knochenanalyse oftmals ihre
Volljährigkeit bewiesen werden. 1999 war dies bei mehreren hundert
angeblich "Jugendlichen" der Fall. Auf solche missbräuchlichen
Asylgesuche ist dann das Bundesamt für Flüchtlinge gar nicht
eingetreten.
Schwerwiegende Konsequenzen
- Das skandalöse ARK-Urteil ist eine Einladung für Asylmissbraucher,
falsche Angaben zum Alter, zur Herkunft und zum Reiseweg zu machen.
Die von der ARK verlangten Abklärungen sind in der Regel gar nicht
möglich, das heisst, solche Leute bleiben in unserem Land.
- Unter den zahlreichen bei der ARK hängigen Verfahren von angeblich
Minderjährigen aus Westafrika sind Dutzende Dossiers von Drogendealern.
Sie können künftig in der Schweiz bleiben und weitere Straftaten
verüben.
- Die zusätzlichen Abklärungen, Anhörungen und Aufenthaltskosten
belaufen sich pro Tag und Person auf rund 500 Franken.
- Die Auswirkungen auf das Flughafenverfahren werden besonders schwerwiegend
sein. Die meisten Asylanten geben im Flughafen keine Papiere ab .Sie
haben sie in der Regel auf "wundersame" Weise verloren und
können so die Wegweisung verhindern, weil kein Land Leute "ohne
Identität" aufnimmt. Viele Asylanten am Flughafen werden künftig
behaupten, minderjährig und elternlos zu sein, um so die Einreise
in die Schweiz zu erzwingen.
Verheerende Signalwirkung
Der Fehlentscheid der ARK bezüglich Knochenanalyse ist lediglich
der neueste krasse Fall in einer langen Kette von fragwürdigen bis
unverantwortlichen Entscheiden des Asylgerichts:
- In den letzten Jahren haben die ARK-Richter unter dem Vorwand, die
Rechtsprechung müsse " koordiniert" werden, hunderte
von Asyldossiers schubladisiert in der Annahme, es werde dann irgendwann
schon eine "humanitäre Gesamtregelung" geben.
- Beispiel 1: Das Dossier eines türkischen Gesuchstellers im Kanton
Genf wurde von der ARK 8 Jahre und 10 Monate lang schubladisiert. Die
zuständigen Genfer Behörden haben gegen diesen unglaublichen
Missstand scharf protestiert.
- Beispiel 2: Das Dossier eines Asylbewerber-Ehepaars im Kanton Freiburg
wurde mehrere Jahre lang schubladisiert, obwohl beide wegen schwerem
Drogenhandel verurteilt worden waren.
- Allein in den Jahren 1992-95 haben die ARK-Richter rund 2000 Beschwerdefälle
von Asylbewerbern aus Bosnien, Ex-Jugoslawien und Sri Lanka sistiert.
- Mit dem Urteil EMARK 1999/17 (Entscheide und Mitteilungen der ARK)
wurde der Verfolgungsbegriff für Flüchtlinge, entgegen dem
Asylgesetz, massiv ausgedehnt; ein Signal für Scheinflüchtlinge,
auch in die Schweiz zu kommen...
- Laut Asylgesetz ist eine Wegweisung nicht zumutbar, wenn ein Asylbewerber
einer "konkreten Gefährdung" ausgesetzt würde. Laut
ARK-Urteil 1996/2 sind auch "schwierige Lebensverhältnisse",
und gemäss einem weiteren Urteil eine "drohende Arbeitslosigkeit",
als konkrete Gefährdung einzustufen.
- Der Präsident der 2. Kammer des Asylgerichts, Walter Stöckli,
hat das vom Volk beschlossene Asylgesetz öffentlich kritisiert,
statt es ohne Wenn und Aber anzuwenden. Eine Massregelung ist bisher
nicht erfolgt.
Die Beispiele von unverantwortlichen ARK-Urteilen lassen sich problemlos
vermehren. Insgesamt leisten solche Urteile dem Missbrauch des Asylrechts
Vorschub. Sie verursachen gewaltige Kosten, schüren fremdenfeindliche
Strömungen und unterhöhlen die Rechtsordnung in unserem Land.
Massnahmen
Ich habe deshalb im Nationalrat bereits am 23.3.2000 mit 66 Mitunterzeichnern
eine Motion eingereicht mit folgenden Forderungen: Der Bundesrat hat gegenüber
der Asylrekurskommission als Sofortmassnahme Ordnungsvorschriften zu erlassen.
(Beispiel: ARK-Urteile müssen spätestens 6 Monate nach Eingang
der Beschwerde gefällt sein). Zudem ist das Beschwerdewesen im Asylbereich
neu zu konzipieren, nötigenfalls auf der Basis eines
asylspezifischen Verfahrens.
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Die Motion wurde vor wenigen Tagen, am Schluss der Herbstsession, abgelehnt,
weil die Reihen bei der SVP und bei der FDP sehr stark gelichtet waren.
Zudem hat die CVP einmal mehr mit den Linken gestimmt. Das Ziel des Vorstosses
bleibt jedoch - wie auch der skandalöse Knochenanalysen-Fehlentscheid
- hochaktuell. Ich werde die Motion deshalb in der Dezembersession erneut
einreichen.
Hans Fehr, Geschäftsführer AUNS, Eglisau
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