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Skandalöse Entscheide haben schwerwiegende Konsequenzen
Asylrekurskommission fördert Asylmissbrauch!
Artikel, 2. Oktober 2000


Die Asylrekurskommission (ARK) hat einmal mehr einen folgenschweren Grundsatzentscheid gefällt, der dem Missbrauch des Asylrechts Vorschub leistet: Sie hat kürzlich entschieden, dass die sogenannte Knochenanalyse zur Altersbestimmung von Asylbewerbern, welche ihre Identität verheimlichen, nicht mehr zulässig sei. Obwohl namhafte Fachleute der Knochenanalyse eine hohe Zuverlässigkeit bescheinigen, behaupten die ARK-Richter das Gegenteil.

Schon früher hatte die ARK entschieden, dass jugendliche Asylanten unter 18 Jahren nur weggewiesen werden können, wenn der Nachweis erbracht ist, dass sie im Herkunftsland direkte Bezugspersonen, also Eltern oder nahe Verwandte haben. Dies gilt selbst dann, wenn keine Asylgründe vorliegen und wenn die Jugendlichen Straftaten begangen haben. Wenn "Papierlose" bisher behaupteten, sie seien minderjährig und hätten keine Eltern mehr, so konnte mit der Röntgen-Knochenanalyse oftmals ihre Volljährigkeit bewiesen werden. 1999 war dies bei mehreren hundert angeblich "Jugendlichen" der Fall. Auf solche missbräuchlichen Asylgesuche ist dann das Bundesamt für Flüchtlinge gar nicht eingetreten.

Schwerwiegende Konsequenzen

  1. Das skandalöse ARK-Urteil ist eine Einladung für Asylmissbraucher, falsche Angaben zum Alter, zur Herkunft und zum Reiseweg zu machen. Die von der ARK verlangten Abklärungen sind in der Regel gar nicht möglich, das heisst, solche Leute bleiben in unserem Land.

  2. Unter den zahlreichen bei der ARK hängigen Verfahren von angeblich Minderjährigen aus Westafrika sind Dutzende Dossiers von Drogendealern. Sie können künftig in der Schweiz bleiben und weitere Straftaten verüben.

  3. Die zusätzlichen Abklärungen, Anhörungen und Aufenthaltskosten belaufen sich pro Tag und Person auf rund 500 Franken.

  4. Die Auswirkungen auf das Flughafenverfahren werden besonders schwerwiegend sein. Die meisten Asylanten geben im Flughafen keine Papiere ab .Sie haben sie in der Regel auf "wundersame" Weise verloren und können so die Wegweisung verhindern, weil kein Land Leute "ohne Identität" aufnimmt. Viele Asylanten am Flughafen werden künftig behaupten, minderjährig und elternlos zu sein, um so die Einreise in die Schweiz zu erzwingen.

Verheerende Signalwirkung

Der Fehlentscheid der ARK bezüglich Knochenanalyse ist lediglich der neueste krasse Fall in einer langen Kette von fragwürdigen bis unverantwortlichen Entscheiden des Asylgerichts:

  • In den letzten Jahren haben die ARK-Richter unter dem Vorwand, die Rechtsprechung müsse " koordiniert" werden, hunderte von Asyldossiers schubladisiert in der Annahme, es werde dann irgendwann schon eine "humanitäre Gesamtregelung" geben.

  • Beispiel 1: Das Dossier eines türkischen Gesuchstellers im Kanton Genf wurde von der ARK 8 Jahre und 10 Monate lang schubladisiert. Die zuständigen Genfer Behörden haben gegen diesen unglaublichen Missstand scharf protestiert.

  • Beispiel 2: Das Dossier eines Asylbewerber-Ehepaars im Kanton Freiburg wurde mehrere Jahre lang schubladisiert, obwohl beide wegen schwerem Drogenhandel verurteilt worden waren.

  • Allein in den Jahren 1992-95 haben die ARK-Richter rund 2000 Beschwerdefälle von Asylbewerbern aus Bosnien, Ex-Jugoslawien und Sri Lanka sistiert.

  • Mit dem Urteil EMARK 1999/17 (Entscheide und Mitteilungen der ARK) wurde der Verfolgungsbegriff für Flüchtlinge, entgegen dem Asylgesetz, massiv ausgedehnt; ein Signal für Scheinflüchtlinge, auch in die Schweiz zu kommen...

  • Laut Asylgesetz ist eine Wegweisung nicht zumutbar, wenn ein Asylbewerber einer "konkreten Gefährdung" ausgesetzt würde. Laut ARK-Urteil 1996/2 sind auch "schwierige Lebensverhältnisse", und gemäss einem weiteren Urteil eine "drohende Arbeitslosigkeit", als konkrete Gefährdung einzustufen.

  • Der Präsident der 2. Kammer des Asylgerichts, Walter Stöckli, hat das vom Volk beschlossene Asylgesetz öffentlich kritisiert, statt es ohne Wenn und Aber anzuwenden. Eine Massregelung ist bisher nicht erfolgt.

Die Beispiele von unverantwortlichen ARK-Urteilen lassen sich problemlos vermehren. Insgesamt leisten solche Urteile dem Missbrauch des Asylrechts Vorschub. Sie verursachen gewaltige Kosten, schüren fremdenfeindliche Strömungen und unterhöhlen die Rechtsordnung in unserem Land.

Massnahmen
Ich habe deshalb im Nationalrat bereits am 23.3.2000 mit 66 Mitunterzeichnern eine Motion eingereicht mit folgenden Forderungen: Der Bundesrat hat gegenüber der Asylrekurskommission als Sofortmassnahme Ordnungsvorschriften zu erlassen. (Beispiel: ARK-Urteile müssen spätestens 6 Monate nach Eingang der Beschwerde gefällt sein). Zudem ist das Beschwerdewesen im Asylbereich neu zu konzipieren, nötigenfalls auf der Basis eines
asylspezifischen Verfahrens.

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Die Motion wurde vor wenigen Tagen, am Schluss der Herbstsession, abgelehnt, weil die Reihen bei der SVP und bei der FDP sehr stark gelichtet waren. Zudem hat die CVP einmal mehr mit den Linken gestimmt. Das Ziel des Vorstosses bleibt jedoch - wie auch der skandalöse Knochenanalysen-Fehlentscheid - hochaktuell. Ich werde die Motion deshalb in der Dezembersession erneut einreichen.



Hans Fehr, Geschäftsführer AUNS, Eglisau


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