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    Nationalrat - Hans Fehr
Missstände in der Asylrekurskommission (ARK)
Artikel, 28. Dezember 2000


Nationalrat Hans Fehr, Eglisau, hat am 15. Dezember 2000 die folgende Einfache Anfrage eingereicht:

Seit längerer Zeit macht die Asylrekurskommission immer wieder in unrühmlicher Weise von sich reden. Mit der Motion betreffend Neukonzeption des Asyl-Beschwerdewesens vom 23.3.2000 habe ich die oft fragwürdige und realitätsfremde Praxis des Asylgerichts (Asylrekurskommission, ARK) umfassend dargelegt und den Bundesrat aufgefordert, gegenüber der ARK als Sofortmassnahme Ordnungsvorschriften zu erlassen, sowie eine Neukonzeption des Asyl-Beschwerdewesens ins Auge zu fassen. Vorstösse von freisinniger Seite gehen in eine ähnliche Richtung.

Das nachstehend geschilderte Ereignis, das aus verschiedenen zuverlässigen Quellen an mich herangetragen wurde, wirft einmal mehr ein schiefes Licht auf die Praxis und die Arbeitsweise der ARK.

Von Mittwoch, 25.10.2000, bis Freitag, 27.10.2000, führte die ARK als Gastgeberin die sogenannte IARLJ-Konferenz (Internationaler Kongress Asylrecht) im Kursaal Bern durch. Obwohl es sich dabei um eine rein privatrechtliche Asylrichtervereinigung handelt, wurde der Anlass auf Bundeskosten, d.h. zu Lasten des Steuerzahlers durchgeführt. 12 Richter (also rund die Hälfte) fanden Zeit, an diesen Veranstaltungen teilzunehmen. Verschiedene Kammern der ARK, vor allem die II. Kammer, die von Walter Stöckli präsidiert wird, waren vorübergehend nur noch sehr schwach und zum Teil gar nicht mehr besetzt.

Abklärungen haben ergeben, dass die Kosten der Veranstaltung weitgehend durch das EJPD und das EDA bezahlt worden sind. Die Kosten dürften 300'000 Franken übersteigen. Für einen Teil der Teilnehmer aus aller Welt, die als "bedürftig" eingestuft wurden, hat der Bund offenbar auch noch die Reisespesen, die Unterbringungskosten und sogar ein "Sackgeld" übernommen.

Die IARLJ-Konferenz wurde durch Walter Stöckli, Präsident der II. Kammer und SP-Mitglied, geleitet, assistiert durch die Vize-Kammerpräsidentin und einen weiteren (ausserordentlichen) Richter aus der II. Kammer. Es wurde bekannt, dass mehrere Richter während rund 4 Monaten weitgehend mit der Vorbereitung dieser Konferenz beschäftigt waren.

Wie die überlastete Asylrekurskommission trotz Tausenden von Pendenzen dazu kommt, so viel Zeit für einen privaten Club zu verschwenden, ist unverständlich. Sehr viele pendente Fälle sind zudem älter als 4 Jahre. Aufgrund von Art. 44 Asylgesetz werden sie nach dieser Zeit in der Regel mit einer vorläufigen Aufnahme "gelöst".

Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:

  1. Sind dem Bundesrat als Wahlbehörde der ARK-Richter die erwähnten Sachverhalte bekannt? Wie stellt er sich dazu?

  2. Auf welcher Rechtsgrundlage wurde der Beitrag von 300'000 Franken aus Steuergeldern an eine rein privatrechtliche Vereinigung geleistet?

  3. Unter welchen Konti (der ARK, des EJPD oder des EDA?) wurden die vorliegenden Ausgaben verbucht?

  4. Wie beurteilt der Bundesrat den Umstand, dass die ARK trotz Tausenden von Pendenzen eine derartige Zeitverschwendung in Kauf nimmt und gleichzeitig eine Aufstockung des Personals (ausserordentliche Richter) verlangt?

  5. Welche Konsequenzen wird der Bundesrat gegen über der ARK ziehen?



Hans Fehr, Geschäftsführer AUNS, Eglisau


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