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Die Wirkung der Volksinitiative "gegen Asylrechtsmissbrauch"

Nur noch ein Drittel Asylgesuche und halbierte Kosten!

Kurzartikel / Leserbrief, 20. Juli 2002

Die Volksinitiative "gegen Asylrechtsmissbrauch" über welche das Schweizer Volk am 24. November 2002 abstimmen wird, ist wohl die letzte Chance, um ein Asylchaos von der Schweiz abzuwenden. Mit ihrer Abhaltewirkung für Schein-flüchtlinge und illegale Einwan- derer wird die Initiative die Zahl der Asylgesuche auf einen Drittel und die Kosten auf die Hälfte reduzieren. Profitieren werden die echten, an Leib und Leben bedrohten Flüchtlinge.

Die für das Asylwesen verantwortliche Bundesrätin Ruth Metzler hat im Tagesanzeiger vom 6. Juli 2002 etwas treuherzig gesagt: "Zur Asylinsel sollten wir nicht werden." Tatsache ist: Die Schweiz ist längst zur attraktiven Asylinsel geworden, weil Bundesräte und gleichgesinnte Politiker, Parteien, Hilfswerke und andere Kreise die Missstände beschönigen und zum Teil eine "Asylpolitik der offenen Scheunen- tore" betreiben. Und wir zahlen dafür jährlich Kosten in Milliardenhöhe.

Konsequenzen einer falschen Politik
Statt die hohe Attraktivität der Schweiz für Scheinflüchtlinge zu senken, tut der Bundes-rat das Gegenteil: Er will beispielsweise neu den Status der sogenannten "integrativen Aufnahme" einführen für bestimmte Kategorien von Asylanten - mit Familiennachzug und Arbeitsmöglichkeiten. Das würde bedeuten: Noch mehr Scheinflüchtlinge werden in die Schweiz kommen, und die meisten werden bleiben!

Die hohe Attraktivität der Schweiz für Scheinflüchtlinge und illegale Einwanderer hat alarmierende Konsequenzen: Gegenüber der Vorjahresperiode hat die Zahl der Asylgesuche in der ersten Hälfte des Jahres 2002 um 28,4 Prozent zugenommen. Jeden Tag werden rund 160 neue Gesuche gestellt. Die Anerkennungsquote liegt unter 10 Prozent, das heisst: Nicht einmal jeder zehnte Asylbewerber ist ein Flüchtling. Viele werden straffällig und betätigen sich vorwiegend im Drogenhandel - neuerdings immer mehr junge Männer aus Schwarzafrika.

Im Zeitraum 1994 - 2001 wurden in der Schweiz pro 10'000 Einwohner 279 Asylgesuche gestellt. In Holland waren es 188, in Belgien 170, in Oesterreich 132, in Schweden 120, in Norwegen 118, in Dänemark 106, in Deutschland 102, in Grossbritannien 84, in Frankreich 38 und in Finnland 24. Italien erscheint schon gar nicht in die-ser der Statistik, weil es im Grunde genommen nur ein "Transit- Asylrecht" praktiziert: Nach 45 Tagen Aufenthalt werden die ohnehin minimalen staatlichen Fürsorge- leistungen vollends gestoppt. Das heisst, dass viele Asylanten versuchen, spätestens nach dieser Frist in der Schweiz zu sein.

Ende Juni 2002 hielten sich rund 93'000 "Personen des Asylbereichs" in unserem Land auf. Korrekter- weise müssen dazu noch jene 41'500 gezählt werden, die ab dem Jahr 2000 aus der Asylstatistik herausgenommen wurden und deren Aufenthalt jetzt "ausländerrechtlich" geregelt wird. Es handelt sich um sogenannt "humanitäre und andere fremdenpolizeiliche" - also nicht mehr asylrechtliche - "Rege- lungen". Die Statistik macht's möglich!

Die europäischen Staaten verschärfen ihr Asylrecht
Die meisten europäischen Staaten haben ihr Asylrecht verschärft oder sind daran, es zu tun. Neben dem erwähnten "Transit-Asylrecht", das Italien praktiziert, werden illegale Einwanderer künftig sofort ausgewiesen und ohne Anhörung ausgeschafft. Bei Zuwi-derhandlung droht bis zu 1 Jahr Haft. In Holland werden bei Ablehnung des Asylgesuchs oder bei Nichteintreten auf das Gesuch keine staat- lichen Leistungen mehr aus-bezahlt. Renitente und "Papierlose" werden in speziellen Kollektivunter- künften unterge-bracht. In Dänemark werden die Sozialleistungen für Asylanten drastisch reduziert. Zu-dem ist eine Heirat von dänischen Staatsangehörigen mit Ausländern erst ab dem 24. Altersjahr gestattet, und für ausländische Ehegatten wird kein Familiennachzug gewährt. Andere Staaten gehen in ähnlicher Weise gegen Asylrechtsmissbraucher und illegale Einwanderer vor. Wenn die Schweiz keine wirksamen Massnahmen trifft, so wird sie für Asylsuchende noch attraktiver. Die Volksinitiative "gegen Asylrechtsmissbrauch" ist deshalb dringend nötig.

Wirksame Missbrauchsbekämpfung
Die beiden wichtigsten Instrumente der Initiative sind die sogenannte Drittstaatenrege-lung sowie die Sanktionen gegen Asylanten, deren Gesuch abgelehnt wurde oder welche die Vorschriften verletzen.

Drittstaatenregelung: Wenn Asylsuchende über sichere Drittstaaten, in denen sie be-reits ein Gesuch gestellt haben oder hätten stellen können, in die Schweiz kommen, so wird auf ihr Gesuch nicht eingetreten. Damit wird die freie Wahl des (bevorzugten) Asyl-landes aufgehoben. Die Drittstaaten- regelung bringt, sofern sie mit einer schärferen Kontrolle an wichtigen Grenzabschnitten verbunden wird, eine massive Abhaltewirkung gegen Scheinflüchtlinge. Abgewiesene Asylbewerber werden aufgrund der sogenannten Rückübernahmeabkommen, welche die Schweiz mit den Nachbarstaaten abgeschlossen hat, in das ent-sprechende Herkunftsland überstellt. Die Aufnahme echter Flüchtlinge wird hingegen nach wie vor möglich sein.

Sanktionen: Gesuchsteller, deren Gesuch abgelehnt oder auf deren Gesuch nicht ein-getreten wurde, sowie vorläufig Aufgenommene, welche ihre Mitwirkungspflicht (vor allem bei der Identitätsabklärung) grob verletzen, werden schlechter gestellt. Sie erhalten stark reduzierte Fürsorgeleistungen. Im weiteren bringt die Initiative eine Einschränkung der Arbeitsmöglichkeiten sowie reduzierte medizi- nische Leistungen für Asylbewerber, welche sich rechtswidrig verhalten. Zudem werden Sanktionen gegen Fluggesellschaften ergriffen, welche Leute ohne ge-nügende Identitätsprüfung in die Schweiz trans- portieren.

Insgesamt senkt die Initiative die Attraktivität der Schweiz für Asylbewerber auf den Stand der meisten europäischen Staaten. Die Gesuche werden sich auf rund einen Drit-tel reduzieren, die Kosten auf die Hälfte. Damit gewinnt der Bundesrat mehr Handlungsfreiheit. Er kann künftig eher Kontingente von echten Flüchtlingen aus Kriegsgebieten vorübergehend aufnehmen, weil unsere Aufnahmekapazität nicht bereits durch Scheinflüchtlinge und Asylmissbraucher erschöpft ist.

Die Volksinitiative "gegen Asylrechtsmissbrauch" ist wohl die letzte Chance, um ein Asylchaos in unserem Land abzuwenden. Es gilt deshalb alles zu tun, damit diese Volksinitiative am 24. November 2002 angenommen wird.

von Nationalrat Hans Fehr, Geschäftsführer AUNS, Eglisau


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