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AHV stärken oder Volksvermögen ins Ausland verteilen!

Kurzartikel / Leserbrief, 27. August 2002

Soll mit den überschüssigen Goldreserven die notleidende AHV gestärkt werden, oder soll Volksvermögen in alle Welt verschachert werden? Das ist die zentrale Frage, welche die Schweizer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger bei der Abstimmung über die Goldinitiative und den Gegenentwurf am 22. September 2002 zu beantworten haben.

Der Gegenentwurf des Bundesrates, der mit den überschüssigen Goldreserven je zu einem Drittel die sogenannte "Solidaritätsstiftung", die Kantone und die AHV unterstützen will, ist ein taktisches Manöver zur Rettung der verfehlten Stiftung. Diese Stiftung ist bekanntlich unter Erpressungsdruck entstanden. Am 5. März 1997, als die Schweiz wegen angeblichem Fehlverhalten im 2. Weltkrieg von Kreisen aus den USA ungerechtfertigterweise unter schwerem Druck stand, wollte der Bundesrat einen "Befreiungs- schlag" führen. Die "Schweizerische Stiftung für Solidarität", so verkündete der damalige Bundespräsi- dent Koller, solle einen Teil der für unsere Währung nicht mehr benötigten Goldreserven (gemäss Expertenkommission insgesamt 1300 Tonnen Gold im Wert von rund 20 Milliarden Franken) bewirt- schaften und die Erträge je zur Hälfte im Inland und im Ausland einsetzen. Zu denken sei an die "Opfer von Armut und Katastrophen, von Genoziden und andern schweren Menschenrechtsverletzungen, selbstredend auch jene von Holocaust und Shoa", betonte Koller. Die Stiftung ist das Produkt einer Erpressung und daher abzulehnen. Wir würden sonst jedes Jahr, wenn die Erträge anfallen, aufs neue erpresst.

Jung und Alt profitieren
Es ist unbestritten: Die überschüssigen Goldreserven sind Volksvermögen. Sie wurden vom Schweizer- volk erarbeitet und sind ihm zurückzugeben. Die Goldinitiative sorgt dafür, dass dies auf die beste und gerechteste Weise geschieht, indem die Goldreserven der notleidenden AHV zugute kommen. Dadurch profitieren Alte und Junge gleichermassen: Die Renten werden auf mindestens 10 Jahre hinaus gesichert, und zwar ohne Erhöhung der Mehrwertsteuer. Und alle, Jung und Alt, zahlen auf unbegrenzte Zeit rund ein halbes Prozent weniger Mehrwertsteuer, weil sich mit dem 20 Milliarden-Vermögen bei einer Rendite von fünf Prozent jährlich etwa eine Milliarde Franken zugunsten der AHV erwirtschaften lässt.

Nur die AHV-Goldinitiative sichert das Goldvermögen
Wenn nun die Gegner der Goldinitiative in ihrem Argumentationsnotstand behaupten, die Initiative brauche das Vermögen auf, so ist das falsch. Aufgrund des Verfassungstextes hat der Bundesgesetz- geber nämlich zwei Möglichkeiten: Entweder bleiben die überschüssigen Goldreserven für alle Zeiten bei der Nationalbank, und nur die Erträge werden der AHV zugeführt. Oder zweitens: Das Goldvermögen wird auf den Ausgleichsfonds der AHV übertragen. Auch in diesem Fall kann das Vermögen nicht verbraucht werden, weil im AHV-Fonds gemäss Gesetz so viele Mittel vorhanden sein müssen, als die AHV in einem Jahr auszahlt; derzeit sind es knapp 30 Milliarden Franken.

Hingegen lässt es ausgerechnet der Gegenentwurf zu, dass das Goldvermögen nach 30 Jahren unmit- telbar verbraucht wird! Denn gemäss Art. 197 des Gegenentwurfs geht das Fondsvermögen je zu einem Drittel an die AHV, die Kantone und den Bund, sofern Volk und Stände nach 30 Jahren nicht ausdrück- lich die Weiterführung oder Änderung des Gegenentwurfs beschliessen. Nur die Goldinitiative sichert somit das Vermögen auf unbegrenzte Zeit.

Mein Fazit: Ja zur Goldinitiative. Nein zum Gegenentwurf und zur erpressten Stiftung!

von Nationalrat Hans Fehr, Geschäftsführer AUNS, Eglisau


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