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    Nationalrat - Hans Fehr

SVP ergreift Referendum

Nein zur Verschleuderung des Schweizer Bürgerrechts

Kurzartikel / Leserbrief, 24. September 2002

Erwartungsgemäss hat der Nationalrat vor einigen Tagen die Revision der Bürgerrechtsregelung verabschiedet, die einer Verschleuderung des schweizerischen Bürgerrechts nahe kommt. Die SVP wird das Referendum ergreifen.

Die Kernpunkte der Revision sind folgende:

Erleichterte Einbürgerung für Ausländer der sogenannten Zweiten Generation: Nach dem Willen einer Nationalrats-Mehrheit soll die Wohnsitzfrist, bis ein Einbürgerungsgesuch gestellt werden kann, von derzeit 12 auf neu 8 Jahre verkürzt werden. Die Linke hatte sogar 6 Jahre verlangt. Jeder normale Bürger versteht unter Zweiter Generation Ausländer, die "in der Schweiz geboren und aufgewachsen" sind. Nach Lesart des Nationalrates genügt es, wenn solche Ausländer ein paar Jahre in der Schweiz gewohnt und die Schule besucht haben. Ein SVP-Antrag zur Verhinderung dieser Verwässerung wurde abgelehnt.

Die automatische Einbürgerung der Dritten Generation wurde vom Nationalrat mit 137:37 Stimmen gutgeheissen. Mit Stichentscheid der Ratspräsidentin wurde zudem beschlossen, dass die Eltern auf die automatische Einbürgerung ihrer Kinder verzichten können; mit 18 Jahren sollen diese aber den elterlichen Entscheid widerrufen können.

Beschwerderecht: Gegen "willkürliche" negative Einbürgerungsentscheide sollen Gesuchsteller vor Bundesgericht rekurrieren können. Letztlich kommt ein solches Beschwerderecht einem Rechtsanspruch auf Einbürgerung gleich.

Die SVP hat nach der Debatte sofort klargemacht, dass sie, unterstützt von der AUNS, das Referendum ergreifen wird.

Die Haltung der SVP
Der definitive Einbürgerungsentscheid muss Sache der entsprechenden Gemeinde bleiben. Zudem ist ein Einbürgerungsentscheid ein Entscheid des Volkes oder einer vom Volk eingesetzten Behörde und somit ein politischer Entscheid, dem weder Willkür noch Diskriminierung angelastet werden kann. Ein Beschwerderecht würde die direkte Demokratie aushebeln und - wie erwähnt - einem Rechtsanspruch auf Einbürgerung gleichkommen.

Ebenso ist ein Automatismus strikte abzulehnen, weil ein Ausländer selber entscheiden soll, ob er eingebürgert werden möchte. Er soll dafür ein Gesuch stellen und klare Anforderungen (unter anderem Sprache, Vertrautheit mit den schweizerischen Sitten, Lebensgewohnheiten und Gebräuchen) erfüllen. Man darf nicht vergessen, dass das Schweizer Bürgerrecht wegen der direkten Demokratie mit beson- deren Rechten verbunden ist!

Die SVP befürwortet eine erleichterte Einbürgerung für die effektive Zweite Generation ("in der Schweiz geboren und aufgewachsen") im folgenden Sinn: Administrative Vereinfachung des Verfahrens, reduzierte Einbürgerungsgebühr und Beibehaltung der Doppelzählung der Aufenthaltsjahre zwischen dem 10. und 20. Lebensjahr für die verlangte Wohnsitzfrist von 12 Jahren.

Politik der "offenen Scheunentore"
Das Motiv der linken (und zum Teil auch sogenannt bürgerlichen) Einbürgerungsapostel - im Verbund mit Bundesrätin Metzler - ist es, die Ausländerstatistik zu beschönigen. Mit massiven Einbürgerungen soll der Ausländeranteil von rund 20 Prozent auf die Hälfte "reduziert" werden. Das ist ein statistischer Betrug, damit man die Ausländer-, Asyl- und Einbürgerungspolitik der "offenen Scheunentore" weiterführen kann.

Diese falsche Politik ist zu bekämpfen, umso mehr, wenn man zur Kenntnis nimmt, dass sich die Zahl der Einbürgerungen innert 10 Jahren mehr als verdreifacht hat und heute bei rund 30' 000 pro Jahr liegt.
Ebenso ist die Mär von der angeblich erfolgten "Zuwanderung zum Arbeitsmarkt und zur Sicherung unseres Sozialsystems" widerlegt. 1972 waren von der ständigen ausländischen Wohnbevölkerung 76,9 Prozent Werktätige. Im Jahre 2000 waren es gerade noch 53,9 Prozent.

Das heisst: Die Zuwanderung ist in den letzten 30 Jahren nicht hin zum schweizerischen Arbeitsmarkt erfolgt, sondern primär zu unserem attraktiven Sozialsystem!

Sofern der Ständerat die Revision der Bürgerrechtsregelung nicht entscheidend verbessert, muss die verhängnisvolle Stossrichtung des Nationalrates mit dem Referendum verhindert werden.

von Nationalrat Hans Fehr, Geschäftsführer AUNS, Eglisau


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