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    Nationalrat - Hans Fehr

Knapp verloren, aber politisches Erdbeben ausgelöst!

Asylabstimmung vom 24. November 2002

Das Ständemehr mit 12 1/2 gegen 10 1/2 Kantone erreicht, das Volksmehr mit einem Zufallsmehr von 50,1 Prozent Nein zu 49,9 Prozent Ja hauchdünn verfehlt: Das Resultat der Abstimmung über die Volksinitiative gegen Asylrechtsmissbrauch hat in Bundesbern ein leichteres Erdbeben ausgelöst. Die Mehrheit der Kantone und die Hälfte der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger folgen dem Bundesrat und der classe politique in der Asylpolitik nicht mehr. Bundesrat und Parlament können mit diesem Resultat nicht zur Tagesordnung übergehen. Die schweren Missstände im Asylbereich können vom Bundesrat nicht länger schöngeredet werden. Griffige Massnahmengegen den Asylmissbrauch sind unausweichlich.


Das Resultat der Abstimmung darf als Sensation bezeichnet werden. Denn der gewaltigen Propagandawalze - bestehend aus Bundesrat, Chefbeamten, Parlamentsmehrheit, aus fast allen Parteien, der vereinigten Presse- und Medienlandschaft unter Anführung des Ringierkonzerns, dem einseitigen Staatsradio sowie Hilfswerken mit Spendegeldern und kirchlichen Kreisen - standen die AUNS und ihre Mitstreiter, sowie die SVP als einzige Regierungspartei, allein gegenüber.
Die gegnerischen Kreise haben die knappe Ablehnung bewirkt mit der absurden Behauptung, die Asylinitiative sei "undurchführbar" und breche mit der Asyltradition unseres Landes. Von allen Initiativ-Gegnern wurde der Missbrauch unseres Asylrechts jedoch anerkannt, und sie beteuerten am Abstimmungssonntag, auch sie wollten Abhilfe schaffen. Frau Bundesrätin Metzler betonte, sie werde die Ängste in der Bevölkerung "noch ernster" nehmen und versprach eine Asylgesetz-Revision "mit Zähnen".


Die AUNS wird den Bundesrat beim Wort nehmen. Bundesrat und Parlament haben jetzt den Tatbeweis anzutreten, dass es ihnen mit der versprochenen Verschärfung des Asylgesetzes ernst ist.


Notwendig ist einerseits eine konsequente Drittstaatenregelung: Auf Gesuche von Asylanten, die über einen sicheren Drittstaat in die Schweiz eingereist sind, wird nicht eingetreten. Asylbewerber, die keine Flüchtlinge sind, sollen gar nicht ins Land hereinkommen. Solche Personen werden aufgrund von Rückübernahmeabkommen ins entsprechende Drittland überstellt. Dazu sind die Grenzkontrollen zu verschärfen. In Deutschland hat die seit 1993 angewandte Drittstaatenregelung massgeblich dazu beigetragen, dass die Zahl der jährlichen Gesuche von 438000 auf 80000 gesunken ist.

Anderseits sind die Fürsorgeleistungen zu senken. Zudem braucht es wirksame Sanktionen gegen Leute, die unser Asylrecht verletzen und ihre Identität verheimlichen oder verfälschen. Sie sind bis zur ihrer Ausschaffung auf das Existenzminimum zu setzen.
Mit diesen Massnahmen wird die viel zu hohe Attraktivität unseres Landes für Asylmissbraucher endlich auf den Stand unserer Nachbarländer gesenkt.

Falls der Bundesrat und das Parlament ihre Versprechungen nicht rasch wahr machen, wird die AUNS mit allen Kräften dazu beitragen, dass bei den Wahlen 2003 eine Wende herbeigeführt wird. Eine andere Zusammensetzung des Parlaments schafft die Voraussetzung, dass Bundesräte, die ihren Auftrag nicht erfüllen und ihre Versprechungen nicht einhalten, ersetzt werden können.

von Nationalrat Hans Fehr, Geschäftsführer AUNS, Eglisau


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