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Nicht therapierbare Gewalt- und Triebtäter lebenslang verwahren!
Artikel / Leserbrief vom 6. Januar 2004

Stimmen Sie am 8. Februar 2004 Ja zur Volksinitiative "Lebenslange Verwahrung für extrem gefährliche, nicht therapierbare Sexual- und Gewaltstraftäter". Sie gewichten damit den Schutz der Bevölkerung - insbesondere von Frauen und Kindern - höher als das Wohl einer besonders verabscheuungswürdigen Gruppe von Verbrechern.

Die nationalrätliche Debatte zu dieser Initiative hat die schwachen und zum Teil fadenscheinigen und unhaltbaren Argumente der Initiativ-Gegner schonungslos enthüllt. Vor allem die linke Ratsseite heuchelte zwar "ein gewisses Verständnis" für die Initiative vor, betonte aber gleichzeitig, dies sei "der falsche Weg". Man machte auf Verzögerung, forderte zusätzliche Gutachten und bekämpfte die Initiative mit juristisch-taktischen Manövern.

Vor allem aus drei Gründen verdient die Verwahrungsinitiative jedoch ein überzeugtes Ja:

  • Nur die Initiative schützt die Gesellschaft verbindlich und endgültig vor einer klar definierten, besonders verabscheuungswürdigen Tätergruppe. Extrem gefährliche Gewalt- und Sexualverbrecher, die nicht therapierbar sind, werden bis zu ihrem Tod von der Gesellschaft entfernt. Es gilt der konsequente Grundsatz: Schutz der Opfer statt der Verbrecher.

  • Zweitens sorgt die Initiative für eine klare Zuweisung der Verantwortung beim Rückfall eines Täters: Verantwortlich ist ohne Wenn und Aber die für den Entscheid zuständige Behörde. Sie wird den Entscheid deshalb mit äusserster Sorgfalt und unter Abwägung aller Fakten treffen.

  • Drittens verdient die Initiative ein überzeugtes Ja aus Respekt vor der direkten Demokratie: Fast 200'000 Bürgerinnen und Bürger haben das Volksbegehren unterschrieben - ohne Unterstützung von Verbänden und Parteien.

Unverständlicherweise empfiehlt der Bundesrat die Initiative zur Ablehnung, weil die lebenslange Verwahrung auch im revidierten Strafgesetz vorgesehen sei. Gleichzeitig taxiert er das Volksbegehren aber als "Hilferuf, den man ernst nehmen muss".
Der Bundesrat widerspricht sich damit selbst.

Es bleibt dabei: Nur ein Ja zur Initiative bietet bestmöglichen Schutz für Frauen und für Kinder.

von Nationalrat Hans Fehr, Geschäftsführer AUNS, Eglisau


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