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Die Asylrekurskommission macht Politik
Dringliche Einfache Anfrage, 2. März 2004

Das Parlament hat im Rahmen der letzten Asylgesetzrevisionen diverse Nichteintrtens-Tatbestände festgelegt, um Missbräuche zu verhindern. Dies ermöglichte es dem Bundesamt für Flüchtlinge (BFF), auf Asylgesuche nicht einzutreten, wenn die vorgebrachten "Fluchtgründe" von Asylsuchenden offensichtlich haltlos waren. Als offensichtlich haltlos eingestuft wurden beispielsweise wirtschaftliche Schwierigkeiten, Benachteiligungen oder Verfolgung wegen eines Deliktes (Diebstahl, Verweigerung des Militärdienstes), oder Verfolgung durch Dritte (Streit mit den Nachbarn etc.). Das BFF ist bisher insbesondere bei "Papierlosen" und bei Asylsuchenden aus verfolgungssicheren Staaten auf entsprechende Gesuche nicht eingetreten, und die Asylrekurskommission (ARK) hat diese Praxis über Jahre hinaus gestützt.

Nun hat die Asylrekurskommission mit der neuesten Rechtsprechung dieser Praxis ein Ende gesetzt. Mit EMARK (Entscheidungen und Mitteilungen der schweizerischen Asylrekurskommission) 2003 Nr. 18 verlangt die ARK, dass man bei Nichteintretensentscheiden von einem weiten Verfolgungsbegriff ausgehen müsse. Auch bei eindeutig nicht relevanten Asylgründen können damit keine Nichteintretens-Entscheide mehr gefällt werden.

Dies hat gravierende Konsequenzen. Wenn beispielsweise jemand geltend macht, er werde von seinem Geschäftspartner unter Druck gesetzt, gilt diese "Begründung" nicht mehr als offensichtlich haltlos, was völlig unsinnig ist und dem Willen des Gesetzgebers widerspricht. Mit dieser ARK-Rechtsprechung, welche die Möglichkeit des Nichteintretens stark einschränkt, wird das Asylgesetz unterlaufen und aufgeweicht.
Diese Praxis ist auch darum nicht tolerierbar, weil damit die vom Parlament beschlossenen Sparmassnahmen nicht zum Tragen kommen. In all den Fällen, in denen aus den genannten Gründen Eintreten beschlossen werden muss, ist der Bund nämlich gezwungen, abgewiesenen Asylbewerbern weiterhin Fürsorgegelder zu bezahlen.

Aufgrund dieses Missstandes bitte ich um dringliche Beantwortung folgender Fragen:

1. Wie beurteilt der Bundesrat die Tatsache, dass die ARK mit diesem Entscheid einmal mehr Politik macht und das Asylgesetz unterläuft?

2. Welche Mittel besitzt der Bundesrat, um die ARK auf den rechten Weg (d.h. auf den Weg konsequenter Rechtsanwendung) zurückzubringen?

3. Wie wird der Bundesrat dem Willen des Parlaments in der Praxis Nachachtung verschaffen?



von Nationalrat Hans Fehr, Geschäftsführer AUNS, Eglisau


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