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Finanzierung des Bundesrats-Propagandablatts "Schweizer Revue"
Dringliche Einfache Anfrage, 3. Mai 2004

Die durch Bundesratsmitglieder und von Teilen der Verwaltung vor eidgenössischen Abstimmungen betriebene Staatspropaganda, zu der immer wieder Steuergelder missbraucht werden, hat mehrfach zu scharfen Protesten und zu politischen Interventionen geführt. Unter diesem Druck hat die Landesregierung zwar erklärt, dass sie sich "vor Urnengängen weiterhin engagieren" will. Die "Teilnahme an propagandaartigen Kampagnen" sei jedoch "nicht die Aufgabe der Regierung", hat Bundespräsident Deiss festgestellt.

Ein nicht akzeptables Ärgernis bleibt jedoch u.a. die "Schweizer Revue". Diese "Zeit-schrift für Auslandschweizer", welche in deutscher, französischer, italienischer, englischer und spanischer Sprache in einer Gesamtauflage von über 360'000 Exemplaren erscheint und massgeblich mit Steuergeldern finanziert wird, ist zum Sprachrohr und Propagandainstrument des Bundesrates mutiert. Redaktionelle Beiträge zeichnen sich aus durch einen geradezu pathologischen Drang, unser Land in die EU einzubinden.
So macht beispielsweise Redaktor Charly Veuthey in der Nr. 1, März 2004, unverhohlen Propaganda für die Unterzeichnung des EU-Beitritts-Manifests der so genannten "Neuen Europäischen Bewegung der Schweiz". Und er zitiert jene 73 "Schweizer Persön-lichkeiten" mit ihrem absurden Bekenntnis, die Zukunft der Schweiz sei in der EU, und nur ein Beitritt erlaube unserem Land, seine Interessen würdig zu vertreten. Veuthy kolportiert im weiteren das läppische Bild einer "eingeigelten" Schweiz und predigt, dass kein Weg an Europa (EU-Beitritt) vorbeiführe. In derselben "Schweizer Revue" wird auch zur Ausdehnung der Personenfreizügigkeit (Osterweiterung) durch die Redaktorin Gabriela Brodbeck ein völlig einseitiges, rosiges Bild gezeichnet.

Die Auslandschweizer(innen) werden - weitgehend mit Steuergeldern - andauernd und einseitig mit solchen Botschaften berieselt, was sowohl der Verfassung als auch dem Volkswillen widerspricht. Von einer unverfälschten demokratischen Meinungsbildung kann keine Rede sein. Dies umso mehr, als anderslautende Meinungen kaum eine Chance haben, in der "Schweizer Revue" publiziert zu werden. Dies gilt auch für Inserate, die nur sehr restriktiv zugelassen werden und obendrein unverhältnismässig teuer sind.

In der Meinung, dass dieser Missstand behoben werden muss, bitte ich um konkrete Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Welche finanzielle Unterstützung hat die "Schweizer Revue" direkt oder indirekt aus Bundes- und Steuermitteln seit 1990 erhalten? (Angaben pro Jahr)

2. Welchen Anteil des Gesamtaufwandes für die "Schweizer Revue" macht diese Unterstützung aus?

3. Wie wird der vom Bund (allenfalls) nicht abgedeckte Anteil finanziert?

4. Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass in der "Schweizer Revue" auch gegenteilige Standpunkte ausgewogen zum Tragen kommen müssen?

5. Wird der Bundesrat die künftige Unterstützung der "Schweizer Revue" von dieser Bedingung abhängig machen?


Nationalrat Hans Fehr, SVP/ZH


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