Die durch Bundesratsmitglieder und von Teilen der Verwaltung vor eidgenössischen
Abstimmungen betriebene Staatspropaganda, zu der immer wieder Steuergelder
missbraucht werden, hat mehrfach zu scharfen Protesten und zu politischen
Interventionen geführt. Unter diesem Druck hat die Landesregierung
zwar erklärt, dass sie sich "vor Urnengängen weiterhin
engagieren" will. Die "Teilnahme an propagandaartigen Kampagnen"
sei jedoch "nicht die Aufgabe der Regierung", hat Bundespräsident
Deiss festgestellt.
Ein nicht akzeptables Ärgernis bleibt jedoch u.a. die "Schweizer
Revue". Diese "Zeit-schrift für Auslandschweizer",
welche in deutscher, französischer, italienischer, englischer und
spanischer Sprache in einer Gesamtauflage von über 360'000 Exemplaren
erscheint und massgeblich mit Steuergeldern finanziert wird, ist zum Sprachrohr
und Propagandainstrument des Bundesrates mutiert. Redaktionelle Beiträge
zeichnen sich aus durch einen geradezu pathologischen Drang, unser Land
in die EU einzubinden.
So macht beispielsweise Redaktor Charly Veuthey in der Nr. 1, März
2004, unverhohlen Propaganda für die Unterzeichnung des EU-Beitritts-Manifests
der so genannten "Neuen Europäischen Bewegung der Schweiz".
Und er zitiert jene 73 "Schweizer Persön-lichkeiten" mit
ihrem absurden Bekenntnis, die Zukunft der Schweiz sei in der EU, und
nur ein Beitritt erlaube unserem Land, seine Interessen würdig zu
vertreten. Veuthy kolportiert im weiteren das läppische Bild einer
"eingeigelten" Schweiz und predigt, dass kein Weg an Europa
(EU-Beitritt) vorbeiführe. In derselben "Schweizer Revue"
wird auch zur Ausdehnung der Personenfreizügigkeit (Osterweiterung)
durch die Redaktorin Gabriela Brodbeck ein völlig einseitiges, rosiges
Bild gezeichnet.
Die Auslandschweizer(innen) werden - weitgehend mit Steuergeldern - andauernd
und einseitig mit solchen Botschaften berieselt, was sowohl der Verfassung
als auch dem Volkswillen widerspricht. Von einer unverfälschten demokratischen
Meinungsbildung kann keine Rede sein. Dies umso mehr, als anderslautende
Meinungen kaum eine Chance haben, in der "Schweizer Revue" publiziert
zu werden. Dies gilt auch für Inserate, die nur sehr restriktiv zugelassen
werden und obendrein unverhältnismässig teuer sind.
In der Meinung, dass dieser Missstand behoben werden muss, bitte ich
um konkrete Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Welche finanzielle Unterstützung hat die "Schweizer Revue"
direkt oder indirekt aus Bundes- und Steuermitteln seit 1990 erhalten?
(Angaben pro Jahr)
2. Welchen Anteil des Gesamtaufwandes für die "Schweizer Revue"
macht diese Unterstützung aus?
3. Wie wird der vom Bund (allenfalls) nicht abgedeckte Anteil finanziert?
4. Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass in der "Schweizer Revue"
auch gegenteilige Standpunkte ausgewogen zum Tragen kommen müssen?
5. Wird der Bundesrat die künftige Unterstützung der "Schweizer
Revue" von dieser Bedingung abhängig machen?
Nationalrat Hans Fehr, SVP/ZH
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