Ich empfehle Ihnen, die beiden Abstimmungsvorlagen vom 26. September
2004 zur erleichterten Einbürgerung für Jugendliche der "zweiten
Generation" sowie zur automatischen Einbürgerung der "dritten
Generation" aus den folgenden Gründen abzulehnen:
Die Zahl der jährlichen Einbürgerungen in
der Schweiz ist von 6'183 im Jahre 1990 auf 38'833 (2002) angestiegen.
Sie hat sich innert gut 10 Jahren mehr als versechsfacht. Was gibt es
hier noch zu erleichtern?
Dazu kommt, dass immer mehr Personen aus Ex-Jugoslawien eingebürgert
werden: Im Jahre 2003 waren es 32%, in der ersten Hälfte des Jahres
2004 bereits 39 %. Wir "helvetisieren" damit zunehmend Leute,
die aufgrund ihrer Mentalität dazu neigen, Probleme mit Gewalt zu
"lösen". Eine erleichterte und automatische Einbürgerung
würde diesen Prozess zusätzlich stark beschleunigen.
Zudem werden in der Schweiz im Vergleich zur Gesamtbevölkerung europaweit
am meisten Ausländer eingebürgert, obwohl das Gegenteil behauptet
wird. Nach der Schweiz auf dem "Spitzenplatz" folgen Schweden
und Österreich. In Italien wurden im Jahr 2002 vergleichsweise 26
mal weniger Ausländer eingebürgert als in der Schweiz!
Im weiteren ist der Begriff "zweite Generation" und "dritte
Generation" in der Abstimmungsvorlage ein Etikettenschwindel. Der
Normalbürger versteht unter der zweiten Generation Ausländer,
die in der Schweiz geboren und aufgewachsen sind. Gemäss Abstimmungsvorlage
muss ein junger Ausländer in der Schweiz nur gerade fünf Jahre
die Schule gegangen sein, um zur bevorzugten "zweiten Generation"
zu gehören. Um zur "dritten Generation" mit automatischer
Einbürgerung zu zählen, genügt es, dass ein Elternteil
fünf Schuljahre absolviert hat! Die Hürde, um erleichtert oder
automatisch eingebürgert zu werden, ist also ausserordentlich tief.
Die erleichterte Einbürgerung für Jugendliche ist bereits Tatsache.
Die vorgeschriebenen 12 Aufenthaltsjahre zur Erlangung des schweizerischen
Bürgerrechts werden für junge Leute zwischen dem 10. und dem
20. Alterjahr schon heute doppelt gezählt. Wer also beispielsweise
im Alter von 10 Jahren in die Schweiz kommt, kann bereits mit 16 Jahren
eingebürgert werden.
Umstandslose Einbürgerung, Masseneinbürgerung?
Was also soll der Ruf nach (zusätzlich) erleichterter und gar automatischer
Einbürgerung? Soll unser Bürgerrecht mit Masseneinbürgerungen
verschleudert werden, nachdem das Bundesgericht Urnenabstimmungen beim
ordentlichen Einbürgerungsverfahren bereits verboten hat?
Die Absicht ist klar: Linke und ähnlich gesinnte
Kreise wollen den Ausländeranteil von über 20 Prozent und die
enorme Ausländerkriminalität mit Masseneinbürgerungen und
einem "Rechtsanspruch auf Einbürgerung" statistisch senken,
damit man der weiteren Zuwanderung Tür und Tor öffnen
kann. SP-Nationalrat Andreas Gross enthüllt diese Ideologie unter
"SP-Grundsätze und Richtwerte für die Einbürgerungspolitik"
(Homepage, 7.3.02) in aller Offenheit: "Alle, die von Entscheidungen
betroffen sind, sollen das Recht haben, an dieser Entscheidung mitzuwirken.
Deshalb ist uns die umstandslose Einbürgerung so wichtig."
Wer das Schweizer Bürgerrecht erwerben will, soll ein
Gesuch stellen und klare Anforderungen (u.a. Beherrschung einer Landessprache)
erfüllen. Unser Bürgerrecht, das mit weltweit einzigartigen
direkt-demokratischen Rechten verbunden ist, darf nicht zum Wegwerfartikel
degradiert werden.
Nationalrat Hans Fehr, SVP/ZH
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