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Schweizer Bürgerrecht als Wegwerfartikel?
Artikel/Leserbrief, 30. August 2004

Ich empfehle Ihnen, die beiden Abstimmungsvorlagen vom 26. September 2004 zur erleichterten Einbürgerung für Jugendliche der "zweiten Generation" sowie zur automatischen Einbürgerung der "dritten Generation" aus den folgenden Gründen abzulehnen:

Die Zahl der jährlichen Einbürgerungen in der Schweiz ist von 6'183 im Jahre 1990 auf 38'833 (2002) angestiegen. Sie hat sich innert gut 10 Jahren mehr als versechsfacht. Was gibt es hier noch zu erleichtern?
Dazu kommt, dass immer mehr Personen aus Ex-Jugoslawien eingebürgert werden: Im Jahre 2003 waren es 32%, in der ersten Hälfte des Jahres 2004 bereits 39 %. Wir "helvetisieren" damit zunehmend Leute, die aufgrund ihrer Mentalität dazu neigen, Probleme mit Gewalt zu "lösen". Eine erleichterte und automatische Einbürgerung würde diesen Prozess zusätzlich stark beschleunigen.

Zudem werden in der Schweiz im Vergleich zur Gesamtbevölkerung europaweit am meisten Ausländer eingebürgert, obwohl das Gegenteil behauptet wird. Nach der Schweiz auf dem "Spitzenplatz" folgen Schweden und Österreich. In Italien wurden im Jahr 2002 vergleichsweise 26 mal weniger Ausländer eingebürgert als in der Schweiz!

Im weiteren ist der Begriff "zweite Generation" und "dritte Generation" in der Abstimmungsvorlage ein Etikettenschwindel. Der Normalbürger versteht unter der zweiten Generation Ausländer, die in der Schweiz geboren und aufgewachsen sind. Gemäss Abstimmungsvorlage muss ein junger Ausländer in der Schweiz nur gerade fünf Jahre die Schule gegangen sein, um zur bevorzugten "zweiten Generation" zu gehören. Um zur "dritten Generation" mit automatischer Einbürgerung zu zählen, genügt es, dass ein Elternteil fünf Schuljahre absolviert hat! Die Hürde, um erleichtert oder automatisch eingebürgert zu werden, ist also ausserordentlich tief.

Die erleichterte Einbürgerung für Jugendliche ist bereits Tatsache. Die vorgeschriebenen 12 Aufenthaltsjahre zur Erlangung des schweizerischen Bürgerrechts werden für junge Leute zwischen dem 10. und dem 20. Alterjahr schon heute doppelt gezählt. Wer also beispielsweise im Alter von 10 Jahren in die Schweiz kommt, kann bereits mit 16 Jahren eingebürgert werden.

Umstandslose Einbürgerung, Masseneinbürgerung?
Was also soll der Ruf nach (zusätzlich) erleichterter und gar automatischer Einbürgerung? Soll unser Bürgerrecht mit Masseneinbürgerungen verschleudert werden, nachdem das Bundesgericht Urnenabstimmungen beim ordentlichen Einbürgerungsverfahren bereits verboten hat?
Die Absicht ist klar: Linke und ähnlich gesinnte Kreise wollen den Ausländeranteil von über 20 Prozent und die enorme Ausländerkriminalität mit Masseneinbürgerungen und einem "Rechtsanspruch auf Einbürgerung" statistisch senken, damit man der weiteren Zuwanderung Tür und Tor öffnen kann. SP-Nationalrat Andreas Gross enthüllt diese Ideologie unter "SP-Grundsätze und Richtwerte für die Einbürgerungspolitik" (Homepage, 7.3.02) in aller Offenheit: "Alle, die von Entscheidungen betroffen sind, sollen das Recht haben, an dieser Entscheidung mitzuwirken. Deshalb ist uns die umstandslose Einbürgerung so wichtig."

Wer das Schweizer Bürgerrecht erwerben will, soll ein Gesuch stellen und klare Anforderungen (u.a. Beherrschung einer Landessprache) erfüllen. Unser Bürgerrecht, das mit weltweit einzigartigen direkt-demokratischen Rechten verbunden ist, darf nicht zum Wegwerfartikel degradiert werden.


Nationalrat Hans Fehr, SVP/ZH


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