Bekanntlich haben die Schweizerische Flüchtlingshilfe und andere
Hilfswerke, wie beispielsweise die Caritas, massgeblich mitgeholfen, in
unserem Land eine eigentliche Asylindustrie aufzubauen, die uns jährlich
2 Milliarden Steuerfranken kostet, sofern man eine Vollkostenrechnung
macht.
Angeblich aus humanitären Gründen, vor allem aber um die Asylindustrie
und den lukrativen Fürsorgemarkt aufrecht zu erhalten, werden Verschärfungen
des Asylrechts von den Hilfswerken im Verbund mit Linkskreisen systematisch
bekämpft. Denn Tausende von Sozialarbeitern, Betreuern, Flüchtlingshelfern,
Therapeuten, Psychologen, Flüchtlingshelfern, Dolmetschern, linken
Juristen und dergleichen leben ausgezeichnet von der Asylindustrie.
Es gehört zur Taktik der Hilfswerke und insbesondere der Schweizerischen
Flüchtlingshilfe, dass bei "Arena"-Diskussionen und bei
anderen Gelegenheiten extreme (an Ort und Stelle nicht überprüfbare)
Einzelbeispiele aufgetischt werden, um Stimmung gegen angeblich "inhumane"
Regelungen zu machen. Insbesondere Herr Schertenleib, Leiter des Rechtsdienstes
der Schweizerischen Flüchtlingshilfe, präsentiert immer wieder
Beispiele von "erbarmungswürdigen Flüchtlingen", welche
durch die Schweizer Behörden angeblich auf die Strasse gestellt,
dem Elend überlassen oder gar der Verfolgung preisgegeben werden.
Der neueste Fall: In der "Arena" vom 2. Juli 2004 zum Thema
"Verschärfung der Asylpolitik durch Bundesrat Blocher"
behauptete Herr Schertenleib im Zusammenhang mit dem Sozialhilfestopp,
eine im achten Monat schwangere Frau sei vom Bundesamt für Flüchtlinge
(BFF) "auf die Strasse gestellt" worden.
Ich habe in der Folge beim Bundesamt schriftlich Auskunft über diesen
"Fall" verlangt. Urs Hadorn, Interims-Direktor des BFF, hat
nun wie folgt geantwortet:
"Es handelt sich um eine Gesuchstellerin, die mehrmals
im Rotlichtmilieu aufgegriffen wurde und falsche Angaben über ihre
Identität gemacht hat. Im Mai 2003 wurde versucht, die illegal in
der Schweiz anwesende Ausländerin in ihr Heimatland zurückzuführen.
Sie widersetzte sich der Rückführung und stellte einen ersten
Asylantrag aus dem Flughafengefängnis Zürich, der im Juni 2003
mit einem Nichteintretensentscheid abgelehnt wurde. Da ein geplanter Sonderflug
in ihr Herkunftsland nicht durchgeführt werden konnte, wurde sie
aus dem Gefängnis entlassen und tauchte unter. Im März 2004
stellte sie ein zweites Gesuch und machte geltend, sie erwarte in drei
bis fünf Monaten ein Kind. Auch auf dieses Gesuch wurde nicht eingetreten
und die Gesuchstellerin weggewiesen. Spätere Gesuche auf Fristerstreckung
und Wiedererwägung wurden abgelehnt."
Der angeblich "unmenschliche" Fall liegt somit völlig
anders.
Es kann der Glaubwürdigkeit der Schweizerischen Flüchtlingshilfe
und anderer Hilfswerke sowie der Sache der echten Flüchtlinge nur
dienen, wenn Herr Schertenleib und andere Hilfswerksvertreter künftig
jeweils die Wahrheit, und zwar die ganze Wahrheit, sagen.
Nationalrat Hans Fehr, SVP/ZH
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