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    Nationalrat - Hans Fehr
Verwerfliche Stimmungsmache der Schweizerischen Flüchtlingshilfe
Herr Schertenleib, sagen Sie die ganze Wahrheit!
Artikel, 3. September 2004

Bekanntlich haben die Schweizerische Flüchtlingshilfe und andere Hilfswerke, wie beispielsweise die Caritas, massgeblich mitgeholfen, in unserem Land eine eigentliche Asylindustrie aufzubauen, die uns jährlich 2 Milliarden Steuerfranken kostet, sofern man eine Vollkostenrechnung macht.

Angeblich aus humanitären Gründen, vor allem aber um die Asylindustrie und den lukrativen Fürsorgemarkt aufrecht zu erhalten, werden Verschärfungen des Asylrechts von den Hilfswerken im Verbund mit Linkskreisen systematisch bekämpft. Denn Tausende von Sozialarbeitern, Betreuern, Flüchtlingshelfern, Therapeuten, Psychologen, Flüchtlingshelfern, Dolmetschern, linken Juristen und dergleichen leben ausgezeichnet von der Asylindustrie.

Es gehört zur Taktik der Hilfswerke und insbesondere der Schweizerischen Flüchtlingshilfe, dass bei "Arena"-Diskussionen und bei anderen Gelegenheiten extreme (an Ort und Stelle nicht überprüfbare) Einzelbeispiele aufgetischt werden, um Stimmung gegen angeblich "inhumane" Regelungen zu machen. Insbesondere Herr Schertenleib, Leiter des Rechtsdienstes der Schweizerischen Flüchtlingshilfe, präsentiert immer wieder Beispiele von "erbarmungswürdigen Flüchtlingen", welche durch die Schweizer Behörden angeblich auf die Strasse gestellt, dem Elend überlassen oder gar der Verfolgung preisgegeben werden.

Der neueste Fall: In der "Arena" vom 2. Juli 2004 zum Thema "Verschärfung der Asylpolitik durch Bundesrat Blocher" behauptete Herr Schertenleib im Zusammenhang mit dem Sozialhilfestopp, eine im achten Monat schwangere Frau sei vom Bundesamt für Flüchtlinge (BFF) "auf die Strasse gestellt" worden.

Ich habe in der Folge beim Bundesamt schriftlich Auskunft über diesen "Fall" verlangt. Urs Hadorn, Interims-Direktor des BFF, hat nun wie folgt geantwortet:

"Es handelt sich um eine Gesuchstellerin, die mehrmals im Rotlichtmilieu aufgegriffen wurde und falsche Angaben über ihre Identität gemacht hat. Im Mai 2003 wurde versucht, die illegal in der Schweiz anwesende Ausländerin in ihr Heimatland zurückzuführen. Sie widersetzte sich der Rückführung und stellte einen ersten Asylantrag aus dem Flughafengefängnis Zürich, der im Juni 2003 mit einem Nichteintretensentscheid abgelehnt wurde. Da ein geplanter Sonderflug in ihr Herkunftsland nicht durchgeführt werden konnte, wurde sie aus dem Gefängnis entlassen und tauchte unter. Im März 2004 stellte sie ein zweites Gesuch und machte geltend, sie erwarte in drei bis fünf Monaten ein Kind. Auch auf dieses Gesuch wurde nicht eingetreten und die Gesuchstellerin weggewiesen. Spätere Gesuche auf Fristerstreckung und Wiedererwägung wurden abgelehnt."

Der angeblich "unmenschliche" Fall liegt somit völlig anders.
Es kann der Glaubwürdigkeit der Schweizerischen Flüchtlingshilfe und anderer Hilfswerke sowie der Sache der echten Flüchtlinge nur dienen, wenn Herr Schertenleib und andere Hilfswerksvertreter künftig jeweils die Wahrheit, und zwar die ganze Wahrheit, sagen.


Nationalrat Hans Fehr, SVP/ZH


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