Nationalrat Hans Fehr, SVP/ZH, Geschäftsführer AUNS, Eglisau,
hat am 7. Oktober 2005 mit 54 Mitunterzeichnern die folgende Motion
eingereicht:
Der Bundesrat wird beauftragt, für den im Zusammenhang
mit den bilateralen Verträgen vereinbarten Kohäsionsbeitrag
von 1 Milliarde Franken zugunsten der EU-Oststaaten einen referendumsfähigen
Bundesbeschluss vorzulegen.
Der Bundesrat kann für diese Vorlage auch eine andere Form (beispielsweise
Änderung/Ergänzung des Osthilfegesetzes) vorschlagen; entscheidend
ist, dass die Referendumsfähigkeit gewährleistet ist.
Begründung
Obwohl aus dem Bundeshaus verlautet, die Kohäsionszahlung (Beitrag
der Schweiz zur wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung der neuen EU-Oststaaten)
sei budgetneutral, darf bei einer derartigen Milliardenzahlung, auch wenn
sie in Tranchen geleistet wird, das Volk nicht ausgeschlossen werden.
Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben ein Anrecht darauf,
vollumfänglich informiert zu werden über die konkreten Beweggründe
des Bundesrates, über die genaue Verwendung der Gelder, über
den Zusammenhang mit dem Abschluss der Bilateralen (vor allem mit Schengen)
und über die Haltung/die allfälligen Bedingungen der zuständigen
EU-Organe. Zudem haben die Stimmbürger ein Anrecht darauf zu wissen,
wo und mit welchen Konsequenzen diese Milliarde konkret eingespart werden
soll. Die Stimmbürger sollen in Kenntnis der Fakten, der Pro- und
Contra-Argumente, entscheiden können.
Mitunterzeichner der Motion (54)
Amstutz, Baader Caspar, Baumann, Bigger, Bignasca, Binder, Borer,
Bortoluzzi, Brunner, Büchler, Bugnon, Dunant, Engelberger, Fattebert,
Föhn, Freysinger, Giezendanner, Glur, Gysin Hans Rudolf, Hess, Hutter,
Ineichen, Jermann, Kaufmann, Keller, Kunz, Laubacher, Leutenegger Filippo,
Mathys, Maurer, Mörgeli, Müller Philipp, Müller Walter,
Oehrli, Pagan, Parmelin, Perrin, Pfister Theophil, Reymond, Rime, Rutschmann,
Schenk, Scherer, Schibli, Schlüer, Schwander, Stahl, Stamm, Waber,
Wäfler, Walter, Wandfluh, Wobmann, Zuppiger.
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