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Asylmissbrauch wird endlich bekämpft!
Kurzartikel/Leserbrief, 19. Dezember 2005

Nationalrat Hans Fehr, Geschäftsführer AUNS, Eglisau

In der vergangenen Wintersession haben die Eidgenössischen Räte erstmals ein verschärftes Asylgesetz verabschiedet, das die Aufnahme echter Flüchtlinge gewährleistet und gleichzeitig den Asylmissbrauch wirksam bekämpft. Die Vorlage entspricht somit unserer bewährten Asyltradition.
Dennoch haben linke Kreise und Hilfswerke, die von der Asylindustrie leben, sowie kirchliche Kreise, das Referendum beschlossen. Sie erheben den absurden Vorwurf vom "Verlust der humanitären Schweiz". In Tat und Wahrheit fördern sie mit ihrer verfehlten Gutmenschenpolitik eine folgenschwere "Asyl-, Ausländer- und Einbürgerungspolitik der offenen Scheunentore".

Es ist in erster Linie Bundesrat Blocher, der SVP und der AUNS zu verdanken, dass bei der aktuellen Asylgesetz-Revision Nägel mit Köpfen gemacht wurden. Dazu ist es auch allerhöchste Zeit. Der tausendfache Asylmissbrauch, der Milliarden kostet und beispielsweise darin gipfelt, dass eine Asylbewerberfamilie im zürcherischen Rüschlikon trotz schwerer Delikte nicht in den Kosovo ausgeschafft werden kann, weil die Asylrekurskommission einmal mehr versagt, ist skandalös.

Nothilfe und längere Haft

Asylmissbrauch wird künftig vor allem mit den folgenden Massnahmen bekämpft:

1. Abgewiesene Gesuchsteller erhalten bis zur Ausreise lediglich Nothilfe, also minimale Unterkunft und Verpflegung, sofern sie bei den Abklärungen mitwirken. (Andere Staaten sind noch konsequenter: In Norwegen beispielsweise erhalten abgewiesene Asylanten überhaupt keine staatliche Hilfe, auch keine Nothilfe!).

2. Auf Asylgesuche von Personen, die ohne Reise- oder Identitätspapiere einreisen, wird nur eingetreten, wenn sie innert 48 Stunden Ausweise vorlegen oder glaubhaft begründen können, weshalb ihnen die Papiere fehlen.

3. Abgewiesene Asylsuchende, die nicht mit den Behörden zusammenarbeiten oder gar irgendwelche Lügen über ihre Identität und Herkunft auftischen, können neu bis zu 2 Jahren inhaftiert werden, damit ihre Ausschaffung durchgesetzt werden kann.

4. Die von linken und gleichgesinnten Kreisen geforderte "humanitäre Aufnahme" mit sofortigem Familiennachzug für abgewiesene Asylanten, deren Ausschaffung längerfristig nicht möglich ist, wurde abgelehnt. Ein Familiennachzug ist in solchen Fällen (richtigerweise) frühestens nach 3 Jahren möglich.

5. Asylverfahren werden vermehrt in den Empfangsstellen des Bundes an der Grenze abgewickelt. Die Kantone werden entlastet und die Verfahren beschleunigt.

Diese Massnahmen stehen im Einklang mit der Europäischen Menschenrechtskonvention und dem Völkerrecht. Sie sind eine Selbstverständlichkeit, wenn es darum geht, Missbräuche zu bekämpfen und echte Flüchtlinge zu schützen.

Nachdem die Linksparteien und gleichgesinnte Kreise dennoch das Referendum beschlossen haben, müssen sie sich einmal mehr den Vorwurf gefallen lassen, dass sie Asylmissbrauch tolerieren und damit einen gefährlichen Nährboden für Fremdenfeindlichkeit in Kauf nehmen. Das Referendum ist deshalb geradezu absurd.

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