Nationalrat Hans Fehr, Geschäftsführer AUNS, Eglisau
In der vergangenen Wintersession haben die Eidgenössischen
Räte erstmals ein verschärftes Asylgesetz verabschiedet, das
die Aufnahme echter Flüchtlinge gewährleistet und gleichzeitig
den Asylmissbrauch wirksam bekämpft. Die Vorlage entspricht somit
unserer bewährten Asyltradition.
Dennoch haben linke Kreise und Hilfswerke, die von der Asylindustrie leben,
sowie kirchliche Kreise, das Referendum beschlossen. Sie erheben den absurden
Vorwurf vom "Verlust der humanitären Schweiz". In Tat und
Wahrheit fördern sie mit ihrer verfehlten Gutmenschenpolitik eine
folgenschwere "Asyl-, Ausländer- und Einbürgerungspolitik
der offenen Scheunentore".
Es ist in erster Linie Bundesrat Blocher, der SVP und der AUNS zu verdanken,
dass bei der aktuellen Asylgesetz-Revision Nägel mit Köpfen
gemacht wurden. Dazu ist es auch allerhöchste Zeit. Der tausendfache
Asylmissbrauch, der Milliarden kostet und beispielsweise darin gipfelt,
dass eine Asylbewerberfamilie im zürcherischen Rüschlikon trotz
schwerer Delikte nicht in den Kosovo ausgeschafft werden kann, weil die
Asylrekurskommission einmal mehr versagt, ist skandalös.
Nothilfe und längere Haft
Asylmissbrauch wird künftig vor allem mit den folgenden Massnahmen
bekämpft:
1. Abgewiesene Gesuchsteller erhalten bis zur Ausreise lediglich Nothilfe,
also minimale Unterkunft und Verpflegung, sofern sie bei den Abklärungen
mitwirken. (Andere Staaten sind noch konsequenter: In Norwegen beispielsweise
erhalten abgewiesene Asylanten überhaupt keine staatliche Hilfe,
auch keine Nothilfe!).
2. Auf Asylgesuche von Personen, die ohne Reise- oder Identitätspapiere
einreisen, wird nur eingetreten, wenn sie innert 48 Stunden Ausweise vorlegen
oder glaubhaft begründen können, weshalb ihnen die Papiere fehlen.
3. Abgewiesene Asylsuchende, die nicht mit den Behörden zusammenarbeiten
oder gar irgendwelche Lügen über ihre Identität und Herkunft
auftischen, können neu bis zu 2 Jahren inhaftiert werden, damit ihre
Ausschaffung durchgesetzt werden kann.
4. Die von linken und gleichgesinnten Kreisen geforderte "humanitäre
Aufnahme" mit sofortigem Familiennachzug für abgewiesene Asylanten,
deren Ausschaffung längerfristig nicht möglich ist, wurde abgelehnt.
Ein Familiennachzug ist in solchen Fällen (richtigerweise) frühestens
nach 3 Jahren möglich.
5. Asylverfahren werden vermehrt in den Empfangsstellen des Bundes an
der Grenze abgewickelt. Die Kantone werden entlastet und die Verfahren
beschleunigt.
Diese Massnahmen stehen im Einklang mit der Europäischen Menschenrechtskonvention
und dem Völkerrecht. Sie sind eine Selbstverständlichkeit, wenn
es darum geht, Missbräuche zu bekämpfen und echte Flüchtlinge
zu schützen.
Nachdem die Linksparteien und gleichgesinnte Kreise dennoch das Referendum
beschlossen haben, müssen sie sich einmal mehr den Vorwurf gefallen
lassen, dass sie Asylmissbrauch tolerieren und damit einen gefährlichen
Nährboden für Fremdenfeindlichkeit in Kauf nehmen. Das Referendum
ist deshalb geradezu absurd.
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