Nationalrat Hans Fehr, Geschäftsführer AUNS, Mitglied der vorberatenden
Staatspolitischen Kommission
Herr Markus Rauh, scheidender Verwaltungsratspräsident
von Swisscom, gibt im Tagesanzeiger-Interview vom 6.2.2006 über das
revidierte Asylgesetz derart viel Un-sinn von sich, dass sich eine Klarstellung
aufdrängt. Seine Aussagen steigern sich gar ins Absurde, wenn er
behauptet, wir würden abgewiesene Asylsuchende "quasi obrigkeitlich
in unserer Mitte verhungern, verdursten und erfrieren lassen".
Tatsache ist: Erstmals seit Bestehen des Asylgesetzes (1981) haben die
Eidgenössi-schen Räte eine Revision verabschiedet, welche die
Aufnahme von Flüchtlingen ge-währleistet und gleichzeitig den
Asylmissbrauch wirksam bekämpft. Letzteres wird vor allem mit dem
Sozialhilfestopp für abgewiesene Gesuchsteller erreicht; sie be-kommen
lediglich eine so genannte Nothilfe, also minimale Unterkunft und Verpfle-gung.
Selbst dann, wenn die abgewiesene Person die Mitwirkung zur Ausreise ver-weigert,
wird ihr Nothilfe gewährt, sofern sie bei der "Feststellung
der Notlage mit-wirkt" (Asylgesetz Artikel 83a). In Norwegen, Dänemark,
Holland, Belgien, Italien und andern europäischen Staaten wird nach
einem Negativentscheid überhaupt keine staatliche Hilfe mehr gewährt.
Die Asylgesetz-Revision vergrössert bei negativen Asylentscheiden
den Druck zur Ausreise. Zudem wird die Schweiz als Zielland für Scheinflüchtlinge
- sowie für skru-pellose Schlepperbanden - weniger attraktiv. Profitieren
werden die echten, an Leib und Leben bedrohten Flüchtlinge. Herr
Rauh, was wollen Sie noch mehr?
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