Tausende von Scheinflüchtlingen, illegalen Einwanderern, Schleppern,
Schwarzarbeitern und Kriminellen missbrauchen unser Gastrecht und treiben
ihr Unwesen in unserem Land. Dieser Missstand verursacht Kosten in Milliardenhöhe,
gefährdet unsere Sicherheit und unserer Sozialwerke und führt
zu unhaltbaren Zuständen in Städten und Agglomerationen und
an vielen Schulen. Viele Schweizerinnen und Schweizer fühlen sich
fremd im eigenen Land.
Im Asylbereich sind die Missstände besonders krass. Rund 90 % der
Asylbewerber sind keine Flüchtlinge, und 80 % weisen keine Reise-
oder Identitätspapiere vor. Wer die Papiere vernichtet und irgend
eine "Geschichte" erfindet, kann in der Regel nicht ausgeschafft
werden. Mit dem neuen Asyl- und Ausländergesetz wird diesen Missständen
endlich ein Riegel geschoben.
Drei wirksame Massnahmen
Das neue Asylgesetz bekämpft den Asylmissbrauch insbesondere mit
der verschärften Papiervorschrift, mit längerer Haft für
Renitente und der Ausdehnung des Fürsorgestopps.
1. Verschärfte Papiervorschrift: Auf Asylgesuche von Personen,
die innert 48 Stunden keine Reise- oder Identitätspapiere vorlegen,
wird nicht eingetreten. Werden jedoch glaubhafte Gründe für
die fehlenden Papiere vorgebracht, so gibt es dennoch ein Verfahren. Jene
Kreise, die behaupten, ohne Papiere würde die Leute quasi ins Elend
geschickt, sagen die Unwahrheit.
2. Verlängerte Haft für ausreisepflichtige Personen:
Die so genannte Ausschaffungshaft (zur Sicherstellung eines Ausschaffungsverfahrens)
und die neue Durchsetzungshaft können insgesamt bis auf 24 Monate
verlängert werden.
Begründung: Asylsuchende nehmen die Ausschaffungshaft in den komfortablen
Schweizer Gefängnissen oft gerne in Kauf, weil sie nach heutigem
Recht nach 9 Monaten entlassen werden müssen, sofern bis dann keine
Papiere beschafft werden konnten. Die längere Haft gibt den kantonalen
Vollzugsbehörden für die schwierigsten Fälle ein wirksames
Mittel zur Identitäts-Abklärung in der Hand, damit die Wegweisung
vollzogen werden kann. Die neuen Zwangsmassnahmen sind ausdrücklich
völkerrechtskonform.
3. Ausdehnung Fürsorgestopp: Personen mit einem negativen
Asylentscheid, welche die Mitwirkung bei der Ausreise verweigern, erhalten
nur noch eine Nothilfe, also das Existenzminimum. Schon der seit dem 1.4.2004
gültige Fürsorgestopp bei Nichteintretens-Entscheiden (wenn
offensichtlich keine Asylgründe vorliegen) hat einen starken Rückgang
der Gesuche bewirkt. Neu gilt der Fürsorgestopp für alle Personen
mit einem negativen Asylentscheid, was einen weiteren Rückgang ungerechtfertigter
Gesuche bringt.
Unglaubwürdige Opposition
Wenn nun Linksparteien, Hilfswerke, kirchliche Kreise, die ganze Asylindustrie
(von welcher Tausende von Sozialarbeitern, Betreuern, Therapeuten, Dolmetschern
und linken Juristen ausgezeichnet leben), und ganze Heerscharen von "Gutmenschen"
- wie Alt-Bundesrätin Dreifuss oder der ehemalige Swisscom-Präsident
Markus Rauh - behaupten, die humanitäre Schweiz werde abgeschafft,
so ist das absurd. Das Gegenteil ist der Fall. Aber es ist eben schön,
in vielen Medien als "guter Mensch" gefeiert zu werden. Skandalös
ist, dass sich auch Bundesrätin Calmy-Rey wiederholt öffentlich
gegen das Gesetz geäussert hat und damit ihren Bundesratskollegen
und dem Parlament in den Rücken fällt.
Einwanderung begrenzen
Auch das neue Ausländergesetz bringt wesentliche Verbesserungen.
Es begrenzt die Zulassung von ausländischen Arbeitskräften aus
Staaten ausserhalb der EU auf Spezialisten, Führungskräfte und
andere qualifizierte Arbeitskräfte, also auf jene Ausländer,
die unser Arbeitsmarkt braucht. Wir wollen keine weitere Zuwanderung zum
Sozialsystem.
Zudem bringt das Gesetz neue Massnahmen zur Missbrauchsbekämpfung
- insbesondere die Verweigerung der Eheschliessung bei Scheinehen, erhöhte
Strafandrohungen für Schlepper sowie Sanktionen gegen Flugunternehmer,
die fahrlässig Personen transportieren.
Stimmen Sie deshalb am 24. September 2006 zweimal Ja zum Asyl- und Ausländergesetz!
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