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Asylmissbrauch verhindern - humanitäre Tradition bewahren!

Artikel/Leserbrief, 6. Juli 2006

Tausende von Scheinflüchtlingen, illegalen Einwanderern, Schleppern, Schwarzarbeitern und Kriminellen missbrauchen unser Gastrecht und treiben ihr Unwesen in unserem Land. Dieser Missstand verursacht Kosten in Milliardenhöhe, gefährdet unsere Sicherheit und unserer Sozialwerke und führt zu unhaltbaren Zuständen in Städten und Agglomerationen und an vielen Schulen. Viele Schweizerinnen und Schweizer fühlen sich fremd im eigenen Land.
Im Asylbereich sind die Missstände besonders krass. Rund 90 % der Asylbewerber sind keine Flüchtlinge, und 80 % weisen keine Reise- oder Identitätspapiere vor. Wer die Papiere vernichtet und irgend eine "Geschichte" erfindet, kann in der Regel nicht ausgeschafft werden. Mit dem neuen Asyl- und Ausländergesetz wird diesen Missständen endlich ein Riegel geschoben.

Drei wirksame Massnahmen
Das neue Asylgesetz bekämpft den Asylmissbrauch insbesondere mit der verschärften Papiervorschrift, mit längerer Haft für Renitente und der Ausdehnung des Fürsorgestopps.

1. Verschärfte Papiervorschrift: Auf Asylgesuche von Personen, die innert 48 Stunden keine Reise- oder Identitätspapiere vorlegen, wird nicht eingetreten. Werden jedoch glaubhafte Gründe für die fehlenden Papiere vorgebracht, so gibt es dennoch ein Verfahren. Jene Kreise, die behaupten, ohne Papiere würde die Leute quasi ins Elend geschickt, sagen die Unwahrheit.

2. Verlängerte Haft für ausreisepflichtige Personen: Die so genannte Ausschaffungshaft (zur Sicherstellung eines Ausschaffungsverfahrens) und die neue Durchsetzungshaft können insgesamt bis auf 24 Monate verlängert werden.
Begründung: Asylsuchende nehmen die Ausschaffungshaft in den komfortablen Schweizer Gefängnissen oft gerne in Kauf, weil sie nach heutigem Recht nach 9 Monaten entlassen werden müssen, sofern bis dann keine Papiere beschafft werden konnten. Die längere Haft gibt den kantonalen Vollzugsbehörden für die schwierigsten Fälle ein wirksames Mittel zur Identitäts-Abklärung in der Hand, damit die Wegweisung vollzogen werden kann. Die neuen Zwangsmassnahmen sind ausdrücklich völkerrechtskonform.

3. Ausdehnung Fürsorgestopp: Personen mit einem negativen Asylentscheid, welche die Mitwirkung bei der Ausreise verweigern, erhalten nur noch eine Nothilfe, also das Existenzminimum. Schon der seit dem 1.4.2004 gültige Fürsorgestopp bei Nichteintretens-Entscheiden (wenn offensichtlich keine Asylgründe vorliegen) hat einen starken Rückgang der Gesuche bewirkt. Neu gilt der Fürsorgestopp für alle Personen mit einem negativen Asylentscheid, was einen weiteren Rückgang ungerechtfertigter Gesuche bringt.

Unglaubwürdige Opposition
Wenn nun Linksparteien, Hilfswerke, kirchliche Kreise, die ganze Asylindustrie (von welcher Tausende von Sozialarbeitern, Betreuern, Therapeuten, Dolmetschern und linken Juristen ausgezeichnet leben), und ganze Heerscharen von "Gutmenschen" - wie Alt-Bundesrätin Dreifuss oder der ehemalige Swisscom-Präsident Markus Rauh - behaupten, die humanitäre Schweiz werde abgeschafft, so ist das absurd. Das Gegenteil ist der Fall. Aber es ist eben schön, in vielen Medien als "guter Mensch" gefeiert zu werden. Skandalös ist, dass sich auch Bundesrätin Calmy-Rey wiederholt öffentlich gegen das Gesetz geäussert hat und damit ihren Bundesratskollegen und dem Parlament in den Rücken fällt.

Einwanderung begrenzen
Auch das neue Ausländergesetz bringt wesentliche Verbesserungen. Es begrenzt die Zulassung von ausländischen Arbeitskräften aus Staaten ausserhalb der EU auf Spezialisten, Führungskräfte und andere qualifizierte Arbeitskräfte, also auf jene Ausländer, die unser Arbeitsmarkt braucht. Wir wollen keine weitere Zuwanderung zum Sozialsystem.
Zudem bringt das Gesetz neue Massnahmen zur Missbrauchsbekämpfung - insbesondere die Verweigerung der Eheschliessung bei Scheinehen, erhöhte Strafandrohungen für Schlepper sowie Sanktionen gegen Flugunternehmer, die fahrlässig Personen transportieren.
Stimmen Sie deshalb am 24. September 2006 zweimal Ja zum Asyl- und Ausländergesetz!



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