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Nein zum schleichenden EU-Beitritt – Ja zur Stärkung der Volksrechte!
Artikel, 6. Juni 2008


In Bundesbern herrscht ein kopfloser Internationalismus. Unsere Unabhängigkeit, unsere Handlungsfreiheit und die Neutralität werden durch den Bundesrat, das Parlament, die Mitte-links-Parteien und die Bundesverwaltung zunehmend missachtet. Sie delegieren die eigene Verantwortung an multinationale Organisationen, insbesondere an die EU und an die UNO. Unsere Volksrechte werden durch „übergeordnetes“ internationales Recht – so genanntes Völkerrecht und internationale Konventionen – mehr und mehr ausgehebelt, und die Bürger werden entmündigt.
Dieser fatale Irrweg muss korrigiert werden – mit der Volksinitiative „Staatsverträge vors Volk“. Sie stärkt die Volksrechte und stoppt den schleichenden EU-Beitritt.

Die schweizerische Unabhängigkeit wird von unseren eigenen Staatsorganen nicht mehr ernst genommen. Dem Druck von ausländischen Mächten auf unsere Staatsordnung – namentlich gegen unser Bankgeheimnis und die Steuerhoheit – sind die Verantwortlichen leider kaum gewachsen. Immer mehr internationales Recht wird auf unser Landesrecht gestülpt. In immer mehr Bereichen signalisieren Bundesrat, Parlament, Parteien und Verbände „Anpassungsbereitschaft“ – so bei Grenzöffnungsfragen, bei der Ausweitung der Personenfreizügigkeit, bei der Schulharmonisierung, beim ruinösen Agrarfreihandel, bei Millionen- und Milliardenzahlungen ans Ausland, bei Gesetzesanpassungen und dergleichen mehr.
Hand in Hand mit dem Anpassertum wird die schweizerische Neutralität – unser erfolgreiches Sicherheits- und Friedensförderungsinstrument – aufgeweicht und preisgegeben. Die profilierungssüchtige Aussenministerin Calmy-Rey mischt sich „im Namen der Schweiz“ in fremde Konflikte ein, nimmt einseitig Partei, vollzieht verschleiert einen unerträglichen Kniefall vor einem Terroristenhelfer und Holocaustleugner und anerkennt voreilig die Unabhängigkeit Kosovos. Sie zelebriert diesen aussenpolitischen Irrweg als „aktive Neutralität“ und fordert einen „dynamischen Bilateralismus“ mit „mehr Seele“ (sprich den EU-Beitritt).

Fremdes Recht und Folgerecht
So werden in Bundesbern immer mehr Staatsverträge vor allem mit der EU abgeschlossen, die uns verpflichten, fremdes Recht und dessen Weiterentwicklung (Folgerecht, das wir beim Vertragsabschluss noch gar nicht kennen) zu übernehmen. Das Volk und die Kantone haben dazu nichts zu sagen, sie werden weitgehend ausgeschaltet. Wir kaufen quasi die Katze im Sack.
Ein schlagendes Beispiel ist das Schengen/Dublin-Abkommen, wo man uns das Blaue vom Himmel herunter versprochen hat. In Tat und Wahrheit müssen wir immer mehr fremdes Recht schlucken, namentlich bei den abgeschafften Grenzkontrollen, im Visa- und Asylbereich sowie beim Waffenrecht. Die Kosten für die gemäss Schengen zu trennenden Passagierströme auf den Flughäfen (Schengen-Aussengrenze) belaufen sich allein in Kloten auf rund 460 Millionen Franken. (Im Vorfeld der Schengen-Abstimmung war von offizieller Seite von „maximal 12 Millionen Franken“ die Rede). Ebenso werden wir früher oder später Schweizer Grenzwächter an die polnisch-ukrainische Grenzen entsenden müssen.

Doppeltes Ja von Volk und Ständen
Die Volksinitiative „Für die Stärkung der Volksrechte in der Aussenpolitik (Staatsverträge vors Volk“), lanciert von der überparteilichen Aktion für eine unabhängige und neutrale Schweiz (AUNS) – und unterstützt von der SVP – sorgt dafür, dass aussenpolitische Verträge und Vereinbarungen in wichtigen Bereichen künftig zwingend dem Volk und den Kantonen zur Abstimmung unterbreitet werden und eine doppelte Mehrheit erreichen müssen. Das gilt auch für Ausgaben ab einer bestimmten Höhe.

Zu diesem Zweck wird Artikel 140, Absatz 1 der Bundesverfassung wie folgt ergänzt:

Volk und Ständen werden zur Abstimmung unterbreitet:

d. die völkerrechtlichen Verträge, die:
1. eine multilaterale Rechtsvereinheitlichung in wichtigen Bereichen herbeiführen,
2. die Schweiz verpflichten, zukünftige rechtsetzende Bestimmungen in wichtigen Bereichen zu übernehmen,
3. Rechtsprechungszuständigkeiten in wichtigen Bereichen an ausländische oder internationale Institutionen übertragen,
4. neue einmalige Ausgaben von mehr als 1 Milliarde Franken oder neue wiederkehrende Ausgaben von mehr als 100 Millionen Franken nach sich ziehen.

Die Wirkung der Initiative
Die Initiative stoppt den schleichenden Beitritt zur EU und zu andern internationalen Machtgebilden. So wäre beispielsweise das unselige Schengen-Abkommen mit der Initiative abgelehnt worden, weil das Ständemehr verfehlt wurde.
Mit der Initiative müssten insbesondere die folgenden Vorlagen zwingend dem Volk und den Ständen unterbreitet werden: die Personenfreizügigkeit mit Rumänien und Bulgarien; die Zahlungen an die neuen EU-Staaten; das vom Bundesrat anvisierte Rahmenkommen mit der EU (der „Schnellzug in die EU“); das Dienstleistungsabkommen, das unser Bankgeheimnis preisgibt; der für unsere Bauern ruinöse EU-Agrarfreihandel; das Welthandelsabkommen WTO; die Europäische Menschenrechtskonvention EMRK (welche die Umsetzung der Verwahrungsinitiative behindert) oder die Zollunion. Fazit: Die Initiative stoppt den Ausverkauf der Schweiz!

(Bestellen Sie Unterschriftenbogen bei der AUNS, Postfach 669, 3000 Bern 31, Tel 031 356 27 27, Fax 031 356 27 28 oder E-Mail: staatsvertrag@auns.ch)


Nationalrat Hans Fehr, SVP/ZH, Geschäftsführer AUNS


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