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Bald wieder 20'000 Asylgesuche: Was ist zu tun?
Artikel 20. April 2009


Christoph Blocher hat es als Vorsteher des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes (EJPD) bis Ende 2007 geschafft, die Zahl von rund 20'000 Asylgesuchen pro Jahr mit der konsequenten Anwendung des Asylgesetzes auf die Hälfte zu reduzieren. Seine Nachfolgerin, Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf, ist auf dem besten Weg, die Zahl wieder zu verdoppeln. Denn im EJPD und im Bundesamt für Migration (BFM) herrscht ein Schlendrian. Statt straffer Führung und konsequenter Kontrolle werden die Probleme verwaltet und mit Geld zugedeckt. Und nun gaukelt der Bundesrat der Bevölkerung mit Scheinlösungen vor – mit der angeblichen Verschärfung des Asylgesetzes und einem untauglichen Gegenvorschlag zur Ausschaffungs-Initiative – man löse die Probleme.

Wenn im EJPD, aber auch bei gewissen Kantonsregierungen so weitergewurstelt wird, droht uns ein Asylchaos mit wiederum 20'000 Gesuchen im Jahre 2009. Die enorme Zunahme der Asylgesuche – von 2844 im vierten Quartal 2007 auf 6255 (+120 %) im vierten Quartal 2008 – ist ein klares Signal. Weil das Problem der eritreischen Dienstverweigerer von der Departementsvorsteherin auf die lange Bank geschoben wurde, sind auch diese Gesuchszahlen explodiert, nämlich von 1662 im Jahr 2007auf 2849 (+71,5%) im Jahre 2008!

Auch das hochgejubelte Dublin-Abkommen wird die Probleme nicht lösen, weil jedes Land für sich selbst schaut. „Dublin“ ist seit dem 8.12.2008 in Kraft. Seither hat die Schweiz laut BFM-Direktor Gnesa ganze 140 Asylbewerber an die zuständigen Staaten zurückschicken können. Im Vergleich zu den über 6000 neuen Gesuchen, die allein bis Ende März gestellt wurden, ist dies äusserst bescheiden. Die Schweiz muss ihre Asylprobleme selbst lösen, bevor das Chaos da ist.
Die Suppe der obrigkeitlichen Untätigkeit auszulöffeln haben letztlich die Gemeinden. Der Widerstand gegen weitere Asylzentren (Beispiel Eglisau) akzentuiert sich immer mehr.

Was ist zu tun? 10 Forderungen

  1. Die EJPD-Vorsteherin hat dafür zu sorgen, dass das Asylgesetz von 2006 in den Kantonen und auf Bundesebene konsequent umgesetzt wird. Nur so wird der Schleppermarkt ausgetrocknet.
  2. Im EJPD und namentlich im Bundesamt für Migration muss wieder geführt und nicht bloss verwaltet werden. Der Druck von „oben“ muss spürbar sein.
  3. Weil der Ausschluss von eritreischen Wehrdienstverweigerern aus der Flüchtlingseigenschaft mit der Formel „sofern keine asylrelevanten Gründe vorliegen“ sogleich wieder verwässert wird, ist rasch ein griffiger Artikel mit einer vorgezogenen Teilrevision des Asylgesetzes in Kraft zu setzen. Ein dringlicher Bundesbeschluss wurde von Bundesrätin Widmer-Schlumpf aus unverständlichen Gründen versäumt.
  4. Die Einreichung von Asylgesuchen bei schweizerischen Auslandvertretungen ist weiterhin zu gewährleisten. Andernfalls kommen auch diese Gesuchsteller direkt in die Schweiz, und die Schlepper werden es der EJPD-Vorsteherin zu danken wissen.
  5. Die Härtefall-Regelung ist mit klaren Bundesvorgaben zu verschärfen und zu vereinheitlichen. Die Schaffung kantonaler Härtefallkommissionen (Beispiel Zürich) ist zu stoppen, sonst wird bald jeder Fall zum „Härtefall“ erklärt.
  6. Vorläufig Aufgenommene sind von der Sozialhilfe auszuschliessen und auf Nothilfe zu setzen. Ebenso dürfen vorläufig Aufgenommene für im Ausland lebende Kinder keine Kinderzulagen mehr erhalten.
  7. Das Asylgesetz ist so zu ändern, dass nur noch 2-stufige Asylverfahren möglich sind. Heute führen endlose Rekursverfahren zu immer mehr „Härtefällen“, die man dann nach jahrelangem Aufenthalt in der Schweiz nicht mehr zurückschicken kann.
  8. Dublin-Defizite vermindern: Um den „Lampedusa-Strom“ in die Schweiz zu brechen, muss vor allem die Grenze zu Italien besser kontrolliert werden. Zu diesem Zweck braucht es 200-300 zusätzliche Grenzwächter (Motion Hans Fehr 08.3510).
  9. Eine Legalisierung (bzw. Amnestie nach 5 Jahren) der Sans-Papiers ist zu verhindern. Jeder Einzelfall ist zu seriös zu prüfen. Jeder sogenannte „Sans Papier“ kann Papiere beschaffen, wenn er will.
  10. Safe Countries: Nach der Bezeichnung von Kosovo, Serbien und Burkina Faso als safe countries (verfolgungssichere Länder) muss dafür gesorgt werden, dass Asylbewerber aus diesen Ländern in ihre Heimat zurückkehren.

Es gilt rasch und konsequent zu handeln. Sonst ist das nächste Asylchaos vorprogrammiert – zum Nachteil jener Flüchtlinge, die unsere Hilfe wirklich brauchen.                                                                             


Beispiele Italien, England, Deutschland
Anstelle der bundesrätlichen Scheinlösungen muss sich die schweizerische Asyl- und Ausländerpolitik vermehrt an gewissen EU-Staaten orientieren, die sehr konsequent vorgehen:

Italien: Gefängnis bis 4 Jahre, Auffanglager bis 18 Monate
Illegale Einwanderung ist eine Straftat. Wer ohne Papiere erwischt wird, bekommt eine Gefängnisstrafe von 6 Monaten bis zu vier Jahren. Neu ankommende Asylbewerber müssen künftig bis zu 18 Monaten lang in Auffanglagern bleiben.

England: abgewiesen oder dann abgeschoben
Eine neuartige Grenzbehörde soll Häfen und Flughäfen künftig effizienter kontrollieren. Zudem will die Labour-Regierung Ausländer zum Tragen von Personalausweisen zwingen, um untergetauchte Personen rascher aufspüren zu können. Wer als illegal aufgegriffen wird, wird in eines der zehn Abschiebezentren eingeliefert. Die Abschiebezeiten wurden massiv verkürzt.

Deutschland: Freiheitsstrafe für Illegale
Illegale Einwanderung ist in Deutschland ein Straftatbestand, der mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet wird.


Nationalrat Hans Fehr, SVP/ZH, Geschäftsführer AUNS


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