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Rasche Asylverfahren statt neue Strukturen

Kurzartikel / Leserbrief, 10. Mai 2011


Der neue Asylbericht aus dem Departement Sommaruga tönt auf den ersten Blick durchaus logisch: Asylanten sollen künftig in Lagern des Bundes untergebracht und nicht auf die Kantone verteilt werden, und die Verfahren sollen nur noch einige Tage dauern.

Die scheinbar konsequente Linie wird im Bericht jedoch stark „relativiert“ und erweist sich als taktisches Manöver. Offensichtlich will Bundesrätin Sommaruga – wie seinerzeit ihre gescheiterte Vorgängerin Widmer-Schlumpf – neue Strukturen schaffen, die Asylmisere mit zusätzlichen Steuergeld-Millionen zudecken und „Zeit gewinnen“, statt endlich zu handeln. So ist es ein Widersinn, dass sie die Rechtsmittel für die Asylanten noch  ausbauen will. Damit würden die mit durchschnittlich 1400 Tagen viel zu langen Verfahren  zusätzlich verlängert, und die Asylindustrie würde weiter „gefördert“.  

Frau Sommaruga muss im Rahmen der bestehenden Strukturen unverzüglich handeln: Erstens muss sie das 2006 verschärfte Asylgesetz (Papiervorschrift, Nothilfe, längere Ausschaffungshaft) konsequent durchsetzen. Die Verfahren müssen massiv beschleunigt und die Rechtsmittel eingeschränkt werden; ebenso ist die mit bis zu 4‘000 Franken vergoldete „Rückkehrhilfe“ stark zu reduzieren. Zweitens müssen wegen des Scheiterns von Schengen/Dublin die Kontrollen im südlichen Grenzraum und in den Zügen aus Italien verschärft und nötigenfalls durch Militär unterstützt werden. Und drittens muss Frau Sommaruga den Zustrom von Dienstverweigerern vorab aus Eritrea (rund 1800 im Jahre 2010) endlich mit einem dringlichen Bundesbeschluss stoppen.

Entscheidend ist zudem, dass Asylbewerber, die nicht sofort zurückgeschickt werden können, künftig in den Empfangs- und Verfahrenszentren des Bundes (Chiasso, Kreuzlingen etc.) untergebracht werden, und zwar bis zum definitiven Asylentscheid.  Diese Bundeszentren sind nötigenfalls mit Provisorien (Zivilschutzanlagen und dergleichen) vorübergehend zu erweitern. Nur anerkannte Flüchtlinge sind künftig auf Kantone und Gemeinden zu verteilen. Es geht nicht an, dass die Gemeinden die Suppe auslöffeln sollen, die man ihnen mit dem Schlendrian von „oben“ einbrockt.  



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