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Ja zur Staatsvertragsinitiative am 17. Juni 2012

Volksrechte und Wirtschaftsstandort stärken!

Artikel, 18. April 2012


Mitte-links-Kreise tun seit Jahren alles, um unsere weltweit einmaligen Volks- und Freiheitsrechte zu schwächen und auszuhebeln.  Sie fallen vor ausländischem Druck auf die Knie und wollen ihnen lästige „Beitritts-Hürden“ abbauen und unser Land schleichend in die Fehlkonstruktion EU einbinden. Darum ist ein Ja zur Volksinitiative „für die Stärkung der Volksrechte in der Aussenpolitik (Staatsverträge vors Volk!)“, über die wir am 17. Juni 2012 abstimmen, ein Muss. Die Stärkung der Volksrechte stärkt auch unseren Wirtschaftsstandort und sichert Arbeitsplätze.

Mehrheiten im Bundesrat und im Parlament sowie Politiker und Parteien von Mitte-links sind seit Jahren daran, unsere Volksrechte  und die direkte Demokratie zu schwächen. Man will Volksinitiativen für ungültig erklären, unter dem Vorwand, sie würden „übergeordnetem Recht“ (dem Völkerrecht, der Europäischen Menschenrechtskonvention und neuerdings dem „Kerngehalt der Grundrechte“ in unserer Bundesverfassung) widersprechen. Der Bundesrat will sogar Warnhinweise auf Initiativ-Unterschriftenbogen anbringen wie beispielsweise „Achtung: Diese Initiative widerspricht möglicherweise übergeordnetem Recht.“  Damit droht der Ausverkauf unserer Volksrechte, unserer Stärken und Besonderheiten, und damit letztlich auch der Schweiz. Die Amputation unserer Volksrechte muss gestoppt werden – mit einem Ja zur Staatsvertrags-Initiative. Nur das zwingende Völkerrecht – also das Verbot der Folter, das Rückschiebe-Verbot für Menschen, die im Herkunftsland an Leib und Leben bedroht sind, sowie das Verbot von Sklaverei, von Angriffskriegen und von Völkermord (Genozid) – muss eine Schranke für Volksinitiativen sein.

Die Wirkung der Initiative


Die Staatsvertragsinitiative weitet das obligatorische Referendum aus. Der heutige Verfassungsartikel 140 sieht das obligatorische Referendum – also eine zwingende Volksabstimmung – nur für den Beitritt der Schweiz zu „Organisationen für kollektive Sicherheit“ und zu „supranationalen Gemeinschaften“, also praktisch nur für einen Nato- und EU-Beitritt vor. Bei Annahme der Initiative müssen künftig alle völkerrechtlichen Verträge (Staatsverträge, internationale Vereinbarungen,  Konventionen)  in wichtigen Bereichen zwingend dem Volk zur Abstimmung unterbreitet werden. Und sie sind nur gültig, wenn sie sowohl das Volksmehr  als auch das Ständemehr erreichen.  Gerade die Kantone, die von aussenpolitischen Entscheiden oft stark mitbetroffen sind, aber heute nichts zu sagen haben, werden mit der Initiative gestärkt und müssen alles Interesse an ihrer Durchsetzung haben. Der Begriff der wichtigen Bereiche ist im übrigen nicht „diffus“, wie von den Gegnern behauptet. Er ist im Artikel 164 der Bundesverfassung bereits enthalten und in Lehre und Praxis konkretisiert. Wichtige Staatsverträge sind insbesondere solche, die eine automatische Übernahme von fremdem Recht und von dessen „Weiterentwicklung“ (Beispiel Schengen-Abkommen, freier Personenverkehr), die Unterstellung unter fremde Gerichte oder Ausgaben von über 1 Milliarde Franken (oder von über 100 Millionen Franken wiederkehrend) zur Folge haben.

Zwingende Abstimmungen


Nach Annahme der Staatsvertragsinitiative kann das Schweizer Volk beispielsweise zwingend abstimmen über hohe Zahlungen ans Ausland, über Ausweitungen  der Personenfreizügigkeit,  über folgenschwere  Steuerabkommen, über ein „Rahmenabkommen“, mit dem neues EU-Recht künftig automatisch übernommen würde, über ein allfälliges Dienstleistungsabkommen mit der EU (welches das definitive Ende unseres Bankkundengeheimnisses zur Folge hätte), über den vom Bundesrat anvisierten Agrarfreihandel, über das Welthandelsabkommen WTO oder über eine Zollunion mit der EU. Wäre die Staatsvertragsinitiative bei der Schengen/Dublin-Abstimmung im Jahre 2005 schon in Kraft gewesen, so wäre Schengen abgelehnt worden, weil das Ständemehr nicht erreicht wurde. Damit wären uns die gravierenden Folgen des Abkommens (wie Kostenexplosion, fehlende Grenzkontrollen, Sicherheitsdefizite, massive Zunahme der grenzüberschreitenden Kriminalität, Asylmisere, Preisgabe unserer Souveränität im Visabereich und im Waffenrecht) erspart geblieben.

Mit seinem Gegenvorschlag zur Staatsvertragsinitiative hat sogar der Bundesrat  Handlungsbedarf eingestanden. Weil der Gegenvorschlag aber völlig schwammig und nebulös war, hat ihn das Parlament abgelehnt, sodass die Initiative jetzt „artrein“ zur Abstimmung kommt. Der Bundesrat rechnet pro Jahr mit 1 bis höchstens 3 zusätzlichen Abstimmungen.

Absurde gegnerische Behauptungen


Weil die Gegner der Staatsvertrags-Initiative keine Argumente haben (gegen die Stärkung der Volksrechte gibt es keine vernünftigen Argumente!) versteigen sie sich zu absurden Behauptungen.  Die dümmste ist wohl jene von Economiesuisse, des „Dachverbandes der Wirtschaft“, die uns weis machen will, die Initiative schade „der Wirtschaft, der direkten Demokratie und der Schweiz“. Das Gegenteil trifft zu. Denn jedes Kind weiss, dass unsere einzigartigen Volksrechte und die direkte Demokratie (sowie die schweizerische Neutralität) die besten Garanten sind für Stabilität, Sicherheit, Berechenbarkeit, tragbare Steuern und einen vergleichsweise schlanken Staat – Voraussetzungen, die für unseren Wirtschaftsstandort von grösster Bedeutung sind.  

Stimmen Sie deshalb am 17. Juni 2012 JA zur Staatsvertragsinitiative und zur Stärkung unserer Volksrechte. Es geht um einen Meilenstein für die Zukunft unseres Landes.



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