Die Drogenliberalisierer sind im Vormarsch: Ab 1999 sollen
statt heute 800 rund 2000 Drogensüchtige Heroin vom Staat erhalten.
Der Bundesrat hat auf Antrag von Frau Dreifuss kürzlich einen entsprechenden
dringlichen Bundesbeschluss verabschiedet, der auf fünf Jahre limitiert
ist.
Auch bei diesen 2000 Heroin-Abgaben wird es selbstverständlich nicht
bleiben. Der Bundesrat will ausdrücklich keine Höchstzahl festlegen.
Frau Dreifuss hat vor einem halben Jahr von etwa 3000 nötigen Heroinabgaben
gesprochen, der Verein Schweizerischer Drogenfachleute von rund 9000!
Der dringliche Bundesbeschluss räumt dem Bundesrat ausdrücklich
die Kompetenz ein, diese "Therapieform" ausserhalb von Forschungsprogrammen
weiterzuführen. Damit werden die Krankenkassen dazu verpflichtet,
die entsprechenden Kosten weitgehend zu übernehmen. Ein zusätzlicher
Schub bei den Krankenkassenprämien wird die Folge sein.
Der Bundesrat will den dringlichen Bundesbeschluss sobald als möglich
durch eine definitive Gesetzesgrundlage, mit der Änderung der Betäubungsmittelgesetzes,
ablösen.
Die Heroinabgabe soll also legalisiert und massiv ausgeweitet werden,
obwohl die bisherigen Heroinversuche eine miserable Erfolgsquote aufweisen,
obwohl ausgerechnet die sogenannt Schwerstsüchtigen nur zu einem
kleinen Teil erreicht wurden und häufig wieder aus den Programmen
ausgestiegen sind und obwohl ein krasser Widerspruch zwischen der Rauschgiftabgabe
und einer glaubwürdigen Prävention und Therapie besteht. Die
UNO-Drogenkontrollbehörde hat die schweizerische Rauschgiftabgabe
kürzlich wieder scharf kritisiert und vor einem gefährlichen
"Klima der Toleranz" gegenüber Rauschgiften gewarnt.
Volk und Stände haben im September 1997 die Volksinitiative "Jugend
ohne Drogen" nach einer zum Teil wahrheitswidrigen Propaganda-Lawine
abgelehnt. Sie haben aber damit in keiner Weise ja gesagt zu einer unverantwortlichen
Ausweitung der Heroinabgabe und zu einer Liberalisierung der Drogenpolitik.
Ich werde deshalb, zusammen mit Gleichgesinnten, weiterhin gegen diesen
gefährlichen Irrweg kämpfen. Die nächste Gelegenheit bietet
sich, wenn der Bundesrat seinen dringlichen Bundesbeschluss in einer der
kommenden Sessionen dem Parlament vorlegen muss.
Hans Fehr, Geschäftsführer AUNS, Eglisau
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