Der Bundesrat wird beauftragt, mit einem dringlichen Bundesbeschluss
dafür zu sorgen, dass nur noch legal anwesende Asylbewerber staatliche
Fürsorgeleistungen erhalten. Illegal eingereiste und "papierlose"
Asylsuchende, die ihre Identität verheimlichen, sowie Asylbewerber,
deren Gesuch abgewiesen wurde, erhalten keine staatlichen Fürsorgeleistungen.
Begründung
Die Schweiz wird derzeit von Asylsuchenden geradezu "überschwemmt".
Nur etwa 10 Prozent werden durchschnittlich als Flüchtlinge anerkannt
Für das Jahr 1998 rechnet das Bundesamt für Flüchtlinge
(BFF) mit gegen 35'000 Asylgesuchen. Derzeit halten sich über 140'000
"Personen des Asylbereichs" in unserem Land auf. Tausende von
Asylanten tauchen vor der Ausschaffung unter, und viele betätigen
sich kriminell.
Die Kosten des Bundes für das Asylwesen werden bald die 2 Milliarden-Grenze
erreichen. Dazu kommen hunderte von Millionen Franken zulasten von Kantonen
und Gemeinden, insbesondere im Schulbereich. Viele Gemeinden haben grosse
Schwierigkeiten, weitere zum Teil zwangsweise zugewiesene Asylanten unterzubringen.
Ein wesentlicher Grund für die drastische Zunahme der Gesuche und
der illegalen Einwanderung ist die hohe Attraktivität der Schweiz
bezüglich Fürsorgeleistungen, aber auch bezüglich Unterkunft,
Bewegungsfreiheit, Verpflegung, ärztliche Versorgung, Krankenkassenschutz.
Ebenso fällt für Asylsuchende stark ins Gewicht, dass sie -
auch ohne Flüchtlingseigenschaften - mit einem relativ langen Aufenthalt
in der Schweiz rechnen können.
Diese Tatsache ist sowohl in den möglichen Herkunftsländern
als auch bei den Schlepperorganisationen bestens bekannt. Die hohe Attraktivität
der Schweiz für illegale Einwanderer und Asylsuchende muss deshalb
dringend gesenkt werden.
Wesentlich für die Abhaltewirkung ist die Streichung der staatlichen
Fürsorgeleistungen für illegal eingereiste und für sogenannt
"papierlose" Asylbewerber, sowie für Asylsuchende, deren
Gesuch abgelehnt wurde. Zusätzlich ist als Sofortmassnahme das Grenzwachtkorps
vor allem an der Tessiner Südgrenze durch geeignete
Armeeteile im normalen Ausbildungsdienst phasenweise zu verstärken.
In Anbetracht der zum Teil chaotischen Zustände im Asylbereich und
in Anbetracht der Tatsache, dass es im Volk "brodelt", ist es
die Pflicht des Bundesrates, unverzüglich wirksame Massnahmen zu
treffen.
Die Motion wird von 60 Mitunterzeichnern unterstützt.
von Nationalrat Hans Fehr, Geschäftsführer
AUNS, Eglisau
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