Nationalrat Hans Fehr Bundeshaus in Bern
Home Portrait Schwerpunkte Aktuell Agenda Meine Frage Kontakt Archiv
 
 
 
 
    Nationalrat - Hans Fehr
Die Wahrheit zum Dubliner Erstasyl-Abkommen
Wunschdenken und Realität
Artikel vom 4. Oktober 1998

Wir kennen die Platte zur Genüge, und sie wird immer wieder aufgetischt: Die böse SVP sei schuld daran, dass wir beim sogenannten "Dubliner Erstasyl-Abkommen" nicht dabei sind. Darum, so der immer wieder gehörte Tenor, werde die Schweiz von Asylanten überschwemmt.

Diese Behauptung ist blanker Unsinn. Die Realität ist die folgende: Das Dubliner Erstasyl-Abkommen, das seit dem 1. September 1997 zwischen den EU-Staaten in Kraft ist, besagt, dass ein Asylgesuch nur in einem Land der EU - eben im "Erstasylland" - gestellt werden kann. Wird das Gesuch abgelehnt und versucht der Asylant in einem andern EU-Land wieder ein Gesuch zu stellen, so wird er ans Erstasylland zurückgewiesen.

Die Sache hat nur einen Haken: Damit die Erstasyl-Regelung funktioniert, braucht es ein EU-weites Computersystem, das sogenannte "Eurodac", mit dem die Fingerabdrücke aller Asylsuchenden erfasst und sofort verglichen werden können. Dieses System funktioniert aber heute und noch auf lange Zeit nicht!

Auch wenn das System irgendwann einmal funktionieren sollte, wird es der Schweiz nicht viel nützen! Die Schweiz ist als Asylland wegen ihres hohen Fürsorgestandards und wegen weiterer Vorteile derart attraktiv, dass sehr viele Asylanten die Schweiz als Erstasylland wählen. Daran würde auch unser Beitritt zum Dubliner Abkommen nichts ändern.

Entscheidend ist, dass die Schweiz staatliche Fürsorgeleistungen konsequent auf legal anwesende Asylsuchende beschränkt und im Asylbereich selbst für Ordnung sorgt. Nur so wird unser Land für illegale Einwanderer unattraktiv, und nur so wird die Spreu (illegale Einwanderer) vom Weizen (echte Flüchtlinge) getrennt.


von Nationalrat Hans Fehr, Geschäftsführer AUNS, Eglisau


[ zurück ]     [ drucken ]

 
powered by BfK