Wir kennen die Platte zur Genüge, und sie wird immer
wieder aufgetischt: Die böse SVP sei schuld daran, dass wir beim
sogenannten "Dubliner Erstasyl-Abkommen" nicht dabei sind. Darum,
so der immer wieder gehörte Tenor, werde die Schweiz von Asylanten
überschwemmt.
Diese Behauptung ist blanker Unsinn. Die Realität ist die folgende:
Das Dubliner Erstasyl-Abkommen, das seit dem 1. September 1997 zwischen
den EU-Staaten in Kraft ist, besagt, dass ein Asylgesuch nur in einem
Land der EU - eben im "Erstasylland" - gestellt werden kann.
Wird das Gesuch abgelehnt und versucht der Asylant in einem andern EU-Land
wieder ein Gesuch zu stellen, so wird er ans Erstasylland zurückgewiesen.
Die Sache hat nur einen Haken: Damit die Erstasyl-Regelung funktioniert,
braucht es ein EU-weites Computersystem, das sogenannte "Eurodac",
mit dem die Fingerabdrücke aller Asylsuchenden erfasst und sofort
verglichen werden können. Dieses System funktioniert aber heute und
noch auf lange Zeit nicht!
Auch wenn das System irgendwann einmal funktionieren sollte, wird es
der Schweiz nicht viel nützen! Die Schweiz ist als Asylland wegen
ihres hohen Fürsorgestandards und wegen weiterer Vorteile derart
attraktiv, dass sehr viele Asylanten die Schweiz als Erstasylland wählen.
Daran würde auch unser Beitritt zum Dubliner Abkommen nichts ändern.
Entscheidend ist, dass die Schweiz staatliche Fürsorgeleistungen
konsequent auf legal anwesende Asylsuchende beschränkt und im Asylbereich
selbst für Ordnung sorgt. Nur so wird unser Land für illegale
Einwanderer unattraktiv, und nur so wird die Spreu (illegale Einwanderer)
vom Weizen (echte Flüchtlinge) getrennt.
von Nationalrat Hans Fehr, Geschäftsführer
AUNS, Eglisau
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