Nationalrat Hans Fehr, SVP, Eglisau, unterstützt von
82 Mitunterzeichnern aus dem bürgerlichen Lager im Nationalrat, verlangt
vom Bundesrat mit einer Interpellation vom 19. 3. 1999, dass er gegen
die "large und realitätsfremde" Praxis der eidgenössischen
Asylrekurskommission (ARK) einschreitet.
Die 83 Nationalrätinnen und Nationalräte begründen ihren
Vorstoss damit, die oft unverantwortlichen Rekurs-Entscheide der ARK erhöhten
mit ihrer Signalwirkung die Attraktivität der Schweiz für illegale
Einwanderer und Scheinflüchtlinge. Zudem leisteten solche ARK-Entscheide
dem Missbrauch des Asylrechts Vorschub und unterhöhlten die Rechtsordnung
in unserem Land. Die ARK weiche mit ihrer largen Asyl- und Wegweisungspraxis
die gesetzlichen Bestimmungen für die Aslygewährung und für
die Erteilung von vorläufigen Aufnahmen systematisch auf.
"Dies führt dazu, dass bestimmte Personenkategorien die Schweiz
nicht mehr verlassen müssen, obschon weder eine Verfolgung im Sinn
des Asylgesetzes noch eine konkrete Gefährdung gemäss Ausländergesetz
(ANAG) vorliegt", stellt Fehr fest.
Beispiele von Fehlentscheiden
Die Interpellanten führen in der Begründung zahlreiche Beispiele
von unverantwortlichen ARK-Urteilen auf, so beispielsweise die folgenden:
- Es ist zur Praxis geworden, dass vorläufig aufgenommenen Personen
der Familiennachzug gewährt wird, was eindeutig gesetzeswidrig
ist.
- Asylbewerber, welche ihre Mitwirkungspflicht verletzen und bei den
Anhörungen (Befragungen) nicht einmal erscheinen, können laut
ARK-Entscheid vom Herbst 98 dennoch mit der aufschiebenden Wirkung einer
Beschwerde rechnen und somit in der Schweiz bleiben.
- Einem im Drogenmilieu tätigen Asylbewerber, der mehrmals nicht
zur Befragung erschienen war, wurde von der ARK keine Verletzung der
Mitwirkungspflicht bescheinigt. Begründung: Er habe sich lediglich
dem psychischen Stress entzogen, weil er hätte befürchten
müssen, die Drogenfahnder könnten in seiner Unterkunft erscheinen.
- Die ARK hat einen Nichteintretensentscheid des Bundesamtes für
Flüchtlinge aufgehoben, obwohl der Asylgesuchsteller im Verlauf
von drei Asylverfahren unter fünf verschiedenen Namen (!) aufgetreten
war und damit mehrfach gelogen hatte.
- Die ARK handelt auch Bundesratsentscheiden zuwider: Obwohl der Bundesrat
im Fall der Bosnien-Kriegsflüchtlinge klar entschieden hat, dass
- 3½ Jahre nach Beendigung des Krieges - auch jene Personen zurückkehren
müssen, welche nicht in ihr ursprüngliches Dorf und Gebiet
zurückgehen können, und trotz grosszügigster Rückkehrhilfe,
hat die ARK befunden, dies sei nicht zumutbar.
- Gemäss Grundsatzurteil 1998/1 kann ein Asylbewerber, dessen Gesuch
erstinstanzlich abgelehnt wurde und dessen Beschwerde oder Wegweisung
noch hängig ist, bereits vor Abschluss des Verfahrens erneut Asyl
verlangen oder Revisionsgründe geltend machen. In solchen Fällen
sistiert die ARK das Beschwerdeverfahren, und das Bundesamt für
Flüchtlinge hat über das neue Gesuch zu entscheiden, was beim
Verfahren zu gewaltigen Verzögerungen führt.
- Gemäss Grundsatzurteil 1998/13 haben bei minderjährigen
Gesuchstellern die Asylbehörden (in Umkehrung der bisherigen Regeln)
den Beweis zu erbringen, dass der Gesuchsteller in seinem Heimatstaat
Familienangehörige hat und wo diese wohnen. Wer somit behauptet,
keine Angehörigen zu haben - auch wenn dies offensichtlich nicht
stimmt - muss vorläufig aufgenommen werden.
- Die ARK lässt zahlreiche hängige Fälle jahrelang liegen,
bis der Vollzug der Wegweisung nicht mehr zumutbar ist.
Forderungen an den Bundesrat
Mit einem detaillierten Fragenkatalog verlangt Fehr vom Bundesrat
genaue Angaben und Zahlen über die unverantwortliche Praxis der ARK,
ferner über die Konsequenzen der Fehlurteile, über den widerrechtlichen
Familiennachzug von vorläufig Aufgenommenen, über die Verhinderung
des Vollzugs von rechtskräftigen Wegweisungen, über die Folgekosten
und weitere Konsequenzen.
Ebenso wollen Fehr und die 82 Mitunterzeichner wissen, wie der Bundesrat
der Aushöhlung der Rechtsordnung durch die ARK entgegentritt und
was er zu diesem Zweck bei den bevorstehenden ARK-Richterwahlen zu tun
gedenkt.
Hans Fehr, Geschäftsführer AUNS, Eglisau
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