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    Nationalrat - Hans Fehr
Internierung von kriminellen und renitenten Asylanten
Dringliche Einfache Anfrage, 10. Juni 1999


Laut Presseberichten und auf Grund der Auskünfte von Behörden können derzeit mindestens 600 Kriminelle wegen des Krieges nicht nach Ex-Jugoslawien ausgeschafft werden. Straffällige Asylanten, deren Ausschaffung nicht möglich ist, müssen auf Grunde des geltenden Rechts nach max. 9 Monaten aus der Ausschaffungshaft entlassen werden, oder sie können - weil wegen der Kriegssituation keine Aussicht auf baldige Ausschaffung besteht - gar nicht in Ausschaffungshaft genommen werden.

Solche kriminellen oder renitenten Asylbewerber (und auch Kriminaltouristen) laufen frei herum. Viele tauchen unter und betätigen sich weiterhin kriminell, oder sie fallen der Fürsorge zur Last. Diese skandalösen Zustände setzen den Rechtsstaat ausser Kraft, sie gefährden die Sicherheit unserer Bevölkerung und spotten jeder Beschreibung.

Ich bitte den Bundesrat, zu den folgenden Fragen rasch Stellung zu nehmen:

  1. Sind dem Bundesrat diese Missstände bekannt und kann er die Zahl der entsprechenden straffälligen Asylbewerber und Kriminaltouristen präzisieren?

  2. Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass die geschilderten Missstände in einem Rechtsstaat unhaltbar sind und dass sie zu Gunsten der Sicherheit unserer Bevölkerung und auch zu Gunsten echter Flüchtlinge rasch behoben werden müssen?

  3. Ist der Bundesrat bereit, unverzüglich, eventuell mit dringlichem Bundesbe-schluss, die nötigen Rechtsgrundlagen zu schaffen (ANAG, etc.), damit kriminelle und renitente Asylanten (und allenfalls Kriminaltouristen), die aus den erwähnten Gründen nicht ausgeschafft oder nicht einmal in Ausschaffungshaft genommen werden können, in einer bewachten Einrichtung (vom Militär nicht mehr benützte Baracken, alte Kaserne) interniert werden?



Hans Fehr, Geschäftsführer AUNS, Eglisau


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