Freitag, 3. Dezember 1999, Kongresshaus Zürich. Eine
von über 200 Personen besuchte öffentliche Tagung des Amtes
für Wirtschaft und Arbeit (AWA) des Kantons Zürich, in Zusammenarbeit
mit dem Europa-Institut Zürich, befasst sich mit den zu erwartenden
Auswirkungen der Personenfreizügigkeit zwischen der Schweiz und der
EU auf unser Land.
Die Ausführungen von schweizerischen, deutschen und österreichischen
Fachleuten sind zwar mehrheitlich beschönigend, aber insgesamt recht
informativ. Augenfällig sind insbesondere klar geäusserte Ängste
von gewerkschaftlicher Seite. Man lobt zwar einmal mehr die "guten"
Verträge, beschwört aber gleichzeitig den dringend nötigen
Schutz vor diesen angeblich "guten" Verträgen durch flankierende
Massnahmen (Möglichkeit staatlich festgesetzter Mindestlöhne,
Entsendegesetz, Kollektivierung der Arbeitsverträge).
"Splitterparteien, Öko-Fundis und Holocaust-Leugner"
Am Schluss referiert Dr. Michael Ambühl, bisher Botschaftsrat bei
der Schweizerischen Mission in Brüssel, und ab Januar 2000 neuer
Chef des Integrationsbüros EDA/ EVD in Bern, zum Thema "Personenfreizügigkeit
in der EU: Erfahrungen, Perspektiven und Chancen für die Schweiz".
Zunächst schöpfe ich Hoffnung: Dr. Ambühl tritt der Mär
von der "abgeschirmten", isolierten Schweiz entgegen, indem
er anhand einer Statistik aufzeigt, dass die Schweiz bezüglich Ausländeranteil
mit über 19 % im internationalen Vergleich mit grossem Abstand an
der Spitze liegt. Diese Zahlen werden von Dr. Ambühl allerdings sogleich
wieder relativiert. Danach zeichnet er ein überaus rosarotes Bild
der bilateralen Verträge Schweiz-EU und schwärmt von einem beträchtlichen
Wirtschaftswachstum und von über 10'000 neuen Arbeitsplätzen,
welche angeblich dank dieser Verträge auf uns zukommen.
Etwas stärkerer Tabak folgt mit der Aussage Ambühls, dass mit
dem freien Personen- und dem freien Lastwagenverkehr zwei schwerwiegende
EU-Beitrittshürden beseitigt seien, und dass rasch weitere Hürden
abzubauen seien, sodass im Jahr 200x möglichst keine Beitritts-Negativpunkte
mehr vorhanden seien (Bisher habe ich immer gemeint, wir führten
bilaterale Verhandlungen, weil wir der EU nicht
beitreten wollen). Offenbar hat der höchste staatliche "Integrierer"
das EWR-Nein vom 6.12.1992 und weitere Volksentscheide für die Unabhängigkeit
und die Neutralität der Schweiz noch nicht zur Kenntnis genommen.
Völlig unhaltbar ist schliesslich die Feststellung Ambühls,
gegen die bilateralen Verträge seien lediglich "einige Splitterparteien,
Öko-Fundis und auch einige Holocaust-Leugner". Diese öffentlich
gemachte Aussage eines designierten Chefbeamten ist derart skandalös,
dass sie Konsequenzen haben muss. Ich werde auf parlamentarischem Weg
dafür sorgen, dass der Bundesrat dazu Stellung nehmen muss.
Nach diesem Vorfall bin ich umsomehr von der Notwendigkeit
meines am 8.10.1999 eingereichten Vorstosses überzeugt: Die vielen
Millionen Franken an Steuergeldern, welche jährlich dem "anschlussbegeisterten"
Integrationsbüro zukommen, das im Auftrag des Bundesrates dem Volkswillen
zuwiderhandelt, sind zu halbieren und gleichenteils einem zu schaffenden
Souveränitätsbüro zuzuführen.
Hans Fehr, Geschäftsführer AUNS, Eglisau
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