Hans Fehr, Salomon Landolt-Weg 34, 8193 Eglisau



Hans Fehr | Nationalrat von 1995-2015



Asylverschärfung gegenüber Eritreern? Mitnichten!

Von Hans Fehr, Nationalrat von 1995-2015, in dieser Eigenschaft Mitglied der Staatspolitischen sowie der Sicherheitspolitischen Kommission

Meine Beiträge 2016-2017

10.02.2017

Wir haben im Grunde genommen keine Flüchtlingskrise sondern eine Führungskrise. Es fehlt der politische Wille und die Führungsstärke der Verantwortlichen, das Asylrecht im Sinn der Genfer Konvention durchzusetzen, wonach nur als Flüchtling gilt, wer "persönlich an Leib und Leben bedroht" ist.

Mit grossem Abstand an erster Stelle der Asylgesuche stehen nach wie vor die jungen Männer aus Eritrea: 2014 haben rund 7000 ein Gesuch gestellt, 2015 waren es fast 10'000, und 2016 immer noch über 5000. Innert drei Jahren kamen somit 22'000 eritreische Gesuchsteller in unser Land - das sind vergleichsweise 220 neue Zentren à 100 Personen. Und sie bleiben in der Schweiz, obwohl sie in aller Regel keine Flüchtlinge sind - insbesondere als "vorläufig" Aufgenommene.

Die seinerzeitigen Abklärungen vor Ort durch die dänischen und norwegischen Migrationsämter sowie durch Urs von Arb, Vizedirektor im Migrationsamt, ergaben, dass die Menschenrechtslage in Eritrea keineswegs "nordkoreanisch" ist. Auch haben die Botschafter aus Frankreich, Italien, Grossbritannien und Deutschland einem UNO-Bericht, der die Menschenrechtslage als "katastrophal" verurteilte, diametral widersprochen. Frau Sommaruga will dies aber nicht zur Kenntnis nehmen. Mit der Aussage "Wir werden niemanden in eine Diktatur zurückschicken", öffnet sei vielmehr die Tür für Millionen potenzieller Zuwanderer.

Nun verbreiteten kürzlich die Schweizer Medien Schlagzeilen wie "Härtere Gangart gegen Eritreer!" Oder: " Kein Asyl mehr für illegal aus ihrem Land ausgereiste Eritreer!" Viele besorgte Bürger atmeten auf in der Annahme, es werde endlich gehandelt. In der Tat hat das Bundesverwaltungsgericht ein entsprechendes Grundsatzurteil gefällt, wonach die illegale Ausreise eines Eritreers nicht mehr ausreicht, um als Flüchtling anerkannt zu werden. Das Gericht schützt damit die Praxis des Staatssekretariats für Migration.

Nur - wird sich tatsächlich etwas ändern? "Wahrscheinlich wohl eher kaum" würde ein ehemaliger Instruktionsoffizier antworten. Konkret: Zwar werden Gesuche von Eritreern seit Mitte 2016 in der Regel formell abgelehnt, wenn sie als alleinigen Fluchtgrund die illegale Ausreise angeben. An der Aufnahmepraxis wird sich aber nicht ändern. Denn Eritreer, die nicht als Flüchtling anerkannt werden, bleiben in aller Regel als "vorläufig Aufgenommene" in unserem Land, weil ihre Rückführung angeblich nicht möglich, nicht zulässig oder nicht zumutbar sei. Fazit: Mit dem erwähnten Urteil ändert sich nichts.

Es ist höchste Zeit, dass das Parlament das Asylchaos, das astronomische Summen verschlingt, endlich stoppt. Die diplomatischen Beziehungen zu Eritrea müssen normalisiert werden, und es ist ein Rückführungsabkommen abzuschliessen. Den jungen Eritreern - und allen andern Asylmissbrauchern - muss klargemacht werden: In der Schweiz kann nur bleiben, wer persönlich an Leib und Leben bedroht ist.