Hans Fehr, Salomon Landolt-Weg 34, 8193 Eglisau



Hans Fehr | Nationalrat von 1995-2015



Hüten wir uns am Morgarten!

Von Hans Fehr, Nationalrat von 1995-2015, in dieser Eigenschaft Mitglied der Staatspolitischen sowie der Sicherheitspolitischen Kommission, Oberstleutnant

Leserbrief NZZ

16.1.2021

("Binnenmarkt ist nicht gleich Freihandel", NZZ, 15.1.2021). Frau Astrid Epiney, Professorin für Europarecht an der Universität Freiburg, unterscheidet als EU-Beitrittsbefürworterin in ihrem Gastkommentar immerhin klar zwischen einem Freihandelsabkommen, wie es Englands Premier erfolgreich ausgehandelt hat, und einem Binnenmarktabkommen. Denn letzteres, so Epiney, stelle eine (Teil-) Integration in die EU dar. Sie räumt damit zumindest zwischen den Zeilen ein, dass die Schweiz mit dem "Institutionellen Abkommen" die entsprechenden Unionsregeln "dynamisch" übernehmen und sich auch dem Europäischen Gerichtshof unterstellen müsste.

Falsch liegt Frau Epiney jedoch mit ihrer Meinung, Bern müsse mit Brüssel für den Rahmenvertrags-Abschluss nur noch ein paar "Präzisierungen" aushandeln. Dass es um die grundlegende Frage unserer Souveränität geht, haben nach Alt-Bundesrat Schneider-Ammann nun auch ein paar weitere FDP-Politiker gemerkt.

Frau Epineys EU-Lastigkeit ist allerdings nicht neu: Schon 1998 hat sie im Rahmen einer Nationalfondsstudie erklärt: "Bei einem EU-Beitritt bleiben Referendum und Initiative fast integral bestehen. Das Referendum könnte (fallweise) durch eine "neue Norm in der Bundesverfassung" ausgeschlossen werden, damit es die Rechtsetzung aufgrund verpflichtender EU-Vorgaben nicht tangiert." Zum "richtigen Zeitpunkt" für die Ungültig-Erklärung einer Volksinitiative meinte sie: "Erfolgt die Ungültig-Erklärung vor der Volksabstimmung, so hat dies den Vorteil, dass auf eine solche Konsultativabstimmung verzichtet werden kann. Lässt man die Abstimmung aber laufen und entscheidet man nachher, so schützt man die Diskursfunktion des Instruments Volksinitiative." Im Klartext: Erklärt man eine Volksinitiative erst nach der Volksabstimmung für ungültig, so hat das tumbe Volk immerhin über das Anliegen der Initiative schwatzen können. Mein Fazit: Hüten wir uns am Morgarten - vor Frau Epiney und gleichgesinnten Kreisen!

Hans Fehr, Eglisau