Hans Fehr, Salomon Landolt-Weg 34, 8193 Eglisau



Hans Fehr | Nationalrat von 1995-2015



Im Westen nichts Neues

Von Hans Fehr, Nationalrat von 1995-2015, in dieser Eigenschaft Mitglied der Staatspolitischen sowie der Sicherheitspolitischen Kommission, Oberstleutnant

6.12.2025

(Vernehmlassung zu den neuen EU-Verträgen, TA, 6. Dezember 2025)

Es war voraussehbar: Die neuen EU-Verträge wurden in der Vernehmlassung zur Freude von Bundesrat Cassis „grundsätzlich positiv“ aufgenommen, zumal er versichert hatte, dass man die Verträge punktuell noch „nachbessern“ werde. So beispielsweise beim Dauerthema Lohnschutz/Kündigungsschutz, um die Gewerkschaften ins Boot zu holen. Zudem soll das Parlament bei der dynamischen Übernahme von EU-Recht künftig „rechtzeitig erfahren“, welche neuen EU-Regulierungen auf uns zukommen, damit es „mitreden“ kann. Und die ohnehin untaugliche Schutzklausel gegen übermässige Zuwanderung soll um die Kriterien „verfügbare Wohnungen, Staustunden und Lohnentwicklung“ erweitert werden.

Fazit: Im Westen nichts Neues! Denn die innenpolitischen Nachbesserungen sind kosmetischer Natur. Sie ändern nichts an der Tatsache, dass wir in allen geregelten Bereichen des Binnenmarktes EU-Recht übernehmen müssen, dass in allen zentralen Fragen letztlich der EU-Gerichtshof entscheidet, und dass wir bei nicht EU-konformem Vollzug der Gesetze Strafmassnahmen in Kauf nehmen und auch noch Milliarden zahlen müssen. Dass das Abkommen nun auch offiziell als „Bilaterale III“ geadelt wird, setzt dem bundesrätlichen Beschönigungs- und Verwirrspiel noch die Krone auf. Denn es bringt nicht die Weiterführung sondern das Ende des bilateralen Weges. „Bilateral“ hiesse: Man regelt Probleme unter gleichberechtigten Partnern im gegenseitigen Interesse. Davon ist dieser Unterwerfungsvertrag weit entfernt.

Hans Fehr, Eglisau