Das Schweizer Bürgerrecht wird von
links-grünen und auch so genannt bürgerlichen Parteien und heimatmüden
Kreisen mehr und mehr zum Wegwerfartikel degradiert. Der kürzliche
Entscheid des Bundesgerichts, wonach Einbürgerungsentscheide an der
Urne - weil angeblich "verfassungswidrig" - nicht mehr zulässig
seien, leistet der Verschleuderung unseres Bürgerrechts Vorschub. Zudem
werden die Gemeindeautonomie und die direkte Demokratie massiv geschwächt.
Das Schweizer Bürgerrecht ist etwas Besonderes, weil damit weltweit
einzigartige Volks- und Freiheitsrechte verbunden sind. Wie in keinem
andern Land können Schweizerinnen und Schweizer - neben der Wahl
der Politiker und Behörden - auf allen Ebenen über Sachvorlagen
abstimmen sowie Initiativen und Referenden ergreifen. Umso mehr müssen
wir unserem Bürgerrecht Sorge tragen.
Nationalrätlichen Fehlentscheid korrigieren
Bei der laufenden Revision des Bürgerrechtsgesetzes hat die Mitte-links-Mehrheit
des Nationalrates beschlossen, dass die Einbürgerung von Ausländern
der sogenannten dritten Generation grundsätzlich automatisch erfolgen
soll und dass gegen negative Einbürgerungs-Entscheide beim Bundesgericht
Beschwerde erhoben werden kann. Damit besteht praktisch ein Rechtsanspruch
auf Einbürgerung.
Der Ständerat hat ein Beschwerderecht zwar abgelehnt. Aber es ist
zu befürchten, dass bei der Differenzbereinigung eine Mehrheit der
Ständeräte "umfallen" wird, so dass das Referendum
ergriffen werden muss.
Bundesgerichtlichen Fehlentscheid korrigieren
Auch der skandalöse Fehlentscheid des Bundesgerichts gegen Einbürgerungsentscheide
an der Urne darf nicht hingenommen werden, weil er die Gemeindeautonomie
und die direkte Demokratie unterhöhlt und sogar die Einbürgerung
durch die Gemeindeversammlung in Frage stellt.
Jede Gemeinde muss weiterhin festlegen können, welche Instanz über
Einbürgerungen entscheidet: der Gemeinderat (Exekutive), eine Kommission,
das Parlament, die Gemeindeversammlung oder eben die Stimmbürger
an der Urne. Gerade in überblickbaren, kleineren Gemeinden sind Urnenentscheide
mit ihrer relativ hohen Stimmbeteiligung demokratisch am besten legitimiert.
Zudem sind Einbürgerungen keine Verwaltungsakte, sondern politische
Entscheide des Volkes oder der vom Volk bestimmten Instanz. Zur Korrektur
des bundesgerichtlichen Fehlentscheids drängt sich eine Verfassungsänderung
auf, die mit einer Volksinitiative herbeizuführen ist.
Der Verschleuderung unseres Bürgerrechts muss dringend
Einhalt geboten werden. Denn das Motiv vieler Einbürgerungs-Euphoriker
ist offensichtlich: Mit forcierten Einbürgerungen will man den Ausländeranteil
der Schweiz von derzeit mehr als 20 Prozent "statistisch" nach
unten beschönigen, um einer weiteren unkontrollierten Zuwanderung
Tür und Tor zu öffnen. Genau das muss verhindert werden!
von Nationalrat Hans Fehr, Geschäftsführer AUNS,
Eglisau
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