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Ausschaffungsinitiative oder Gegenvorschlag?

Am 28. November 2010 stimmen wir über die Ausschaffungsinitiative der SVP ab. Sie verlangt, dass Ausländer, die schwere Straftaten (vorsätzliche Tötung, schwere Körperverletzung, Vergewaltigung, Sozialbetrug etc.) begangen haben, nach der Strafverbüssung bis zu 20 Jahren unseres Landes verwiesen werden.

Der vom Parlament verabschiedete Gegenvorschlag kommt am gleichen Tag zur Abstimmung. Der Bundesrat und die Mitte/Links-Parteien behaupten, der Gegenvorschlag sei – im Gegensatz zur Initiative – präziser und „völkerrechtskonform“. Tatsache ist: Der Gegenvorschlag ist unwirksam. Er beinhaltet auf Druck von links einen „Integrationsartikel“, der den Staat zu teuren Integrationsmassnahmen verpflichtet (obwohl ja bei einer Ausschaffung die Integration definitiv gescheitert ist!). Zweitens verlangt der Gegenvorschlag, dass bei einem Ausschaffungsentscheid die „Grundprinzipien des Völkerrechts“ beachtet werden. Mit dieser schwammigen Formulierung wäre eine Ausschaffung praktisch unmöglich.

Werden Sie der Ausschaffungsinitiative oder dem Gegenvorschlag zustimmen?

» Ja, ich bin für die Ausschaffungsinitiative.
» Nein, ich bin für den Gegenvorschlag.

Ergebnis
 

 
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