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Neutralitätswidriger Aktivismus des Bundesrates
Artikel vom 16. April 2002

Im Vorfeld der UNO-Abstimmung vom 3. März 2002 hat der Bundesrat immer wieder beteuert, die schweizerische Neutralität werde durch den UNO-Beitritt nicht berührt, sondern sogar gestärkt. Am 22. März: 2002 hat es der Nationalrat ausdrücklich und unter Berufung auf die schweizerische Neutralität abgelehnt, eine Resolution zum Konflikt im Nahen Osten zu verabschieden.

Dessen ungeachtet mischen sich das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) und der verantwortliche Bundesrat immer mehr in fremde Konflikte ein und legen einen neutra- litätswidrigen Aktivismus an den Tag. Sie geben "im Namen der Schweiz" Verlautbarungen und Verur- teilungen gegenüber Konfliktparteien im Nahen Osten von sich. Sie unterstützen eine UNO-Resolution und wollen gar die wirtschaftlichen und militärischen Beziehungen der Schweiz zu Israel "überprüfen".

  • So erklärte das EDA am 30. März 2002, die Schweiz unterstütze vollumfänglich die UNO-Resolution für einen israelischen Truppenrückzug.

  • Am 2. April 2002 forderte das EDA erneut den Rückzug der israelischen Truppen sowie Bewegungs- freiheit für Arafat.

  • Am 3. April 2002 liess eine subalterne Stelle des EDA verlauten, die Schweiz überprüfe die wirtschaftlichen und militärischen Beziehungen zu Israel.

  • Anlässlich der Bundesratssitzung vom 10. April 2002 wurde diese sonderbare Verlautbarung, wenn auch in etwas abgeschwächter Form. bekräftigt.

In Anbetracht dieses fragwürdigen aussenpolitischen Aktivismus' bitte ich den Bundesrat um präzise Beantwortung der folgenden Fragen:

Wann (vor dem 10. April 2002!) und in welcher Form hat der Bundesrat diesen aussenpolitischen Aktivismus beschlossen oder dem EDA dafür grünes Licht gegeben? (Laut Art. 184 der Bundesver- fassung sind solche Massnahmen Sache des Gesamtbundesrates)

  1. Warum missachtet der Bundesrat den klaren Entscheid des Nationalrates vom 22. März 2002?

  2. Ist der Bundesrat auch der Meinung, dass unsere integrale Neutralität mit solchen Verlautbarungen ausgehöhlt und preisgegeben wird?

  3. Ist der Bundesrat bereit, die schweizerische Neutralität (gemäss seinen Versprechungen im Vorfeld der UNO-Abstimmung) künftig strikte zu wahren und den neutralitätswidrigen aussenpolitischen Aktivismus zu stoppen?

  4. Welche Massnahmen wird der Bundesrat treffen, um die offensichtliche Führungsschwäche im Departement für auswärtige Angelegenheiten zu beheben?

Dringliche Einfache Anfrage von Nationalrat Hans Fehr, Geschäftsführer AUNS, Eglisau


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