Die Volksinitiative "gegen Asylrechtsmissbrauch"
über welche das Schweizer Volk am 24. November 2002 abstimmen wird,
ist wohl die letzte Chance, um ein Asylchaos von der Schweiz abzuwenden.
Mit ihrer Abhaltewirkung für Schein-flüchtlinge und illegale Einwan-
derer wird die Initiative die Zahl der Asylgesuche auf einen Drittel und
die Kosten auf die Hälfte reduzieren. Profitieren werden die echten,
an Leib und Leben bedrohten Flüchtlinge.
Die für das Asylwesen verantwortliche Bundesrätin Ruth Metzler
hat im Tagesanzeiger vom 6. Juli 2002 etwas treuherzig gesagt: "Zur
Asylinsel sollten wir nicht werden." Tatsache ist: Die Schweiz ist
längst zur attraktiven Asylinsel geworden, weil Bundesräte und
gleichgesinnte Politiker, Parteien, Hilfswerke und andere Kreise die Missstände
beschönigen und zum Teil eine "Asylpolitik der offenen Scheunen-
tore" betreiben. Und wir zahlen dafür jährlich Kosten in
Milliardenhöhe.
Konsequenzen einer falschen Politik
Statt die hohe Attraktivität der Schweiz für Scheinflüchtlinge
zu senken, tut der Bundes-rat das Gegenteil: Er will beispielsweise neu
den Status der sogenannten "integrativen Aufnahme" einführen
für bestimmte Kategorien von Asylanten - mit Familiennachzug und
Arbeitsmöglichkeiten. Das würde bedeuten: Noch mehr Scheinflüchtlinge
werden in die Schweiz kommen, und die meisten werden bleiben!
Die hohe Attraktivität der Schweiz für Scheinflüchtlinge
und illegale Einwanderer hat alarmierende Konsequenzen: Gegenüber
der Vorjahresperiode hat die Zahl der Asylgesuche in der ersten Hälfte
des Jahres 2002 um 28,4 Prozent zugenommen. Jeden Tag werden rund 160
neue Gesuche gestellt. Die Anerkennungsquote liegt unter 10 Prozent, das
heisst: Nicht einmal jeder zehnte Asylbewerber ist ein Flüchtling.
Viele werden straffällig und betätigen sich vorwiegend im Drogenhandel
- neuerdings immer mehr junge Männer aus Schwarzafrika.
Im Zeitraum 1994 - 2001 wurden in der Schweiz pro 10'000 Einwohner 279
Asylgesuche gestellt. In Holland waren es 188, in Belgien 170, in Oesterreich
132, in Schweden 120, in Norwegen 118, in Dänemark 106, in Deutschland
102, in Grossbritannien 84, in Frankreich 38 und in Finnland 24. Italien
erscheint schon gar nicht in die-ser der Statistik, weil es im Grunde
genommen nur ein "Transit- Asylrecht" praktiziert: Nach 45 Tagen
Aufenthalt werden die ohnehin minimalen staatlichen Fürsorge- leistungen
vollends gestoppt. Das heisst, dass viele Asylanten versuchen, spätestens
nach dieser Frist in der Schweiz zu sein.
Ende Juni 2002 hielten sich rund 93'000 "Personen des Asylbereichs"
in unserem Land auf. Korrekter- weise müssen dazu noch jene 41'500
gezählt werden, die ab dem Jahr 2000 aus der Asylstatistik herausgenommen
wurden und deren Aufenthalt jetzt "ausländerrechtlich"
geregelt wird. Es handelt sich um sogenannt "humanitäre und
andere fremdenpolizeiliche" - also nicht mehr asylrechtliche - "Rege-
lungen". Die Statistik macht's möglich!
Die europäischen Staaten verschärfen ihr
Asylrecht
Die meisten europäischen Staaten haben ihr Asylrecht verschärft
oder sind daran, es zu tun. Neben dem erwähnten "Transit-Asylrecht",
das Italien praktiziert, werden illegale Einwanderer künftig sofort
ausgewiesen und ohne Anhörung ausgeschafft. Bei Zuwi-derhandlung
droht bis zu 1 Jahr Haft. In Holland werden bei Ablehnung des Asylgesuchs
oder bei Nichteintreten auf das Gesuch keine staat- lichen Leistungen
mehr aus-bezahlt. Renitente und "Papierlose" werden in speziellen
Kollektivunter- künften unterge-bracht. In Dänemark werden die
Sozialleistungen für Asylanten drastisch reduziert. Zu-dem ist eine
Heirat von dänischen Staatsangehörigen mit Ausländern erst
ab dem 24. Altersjahr gestattet, und für ausländische Ehegatten
wird kein Familiennachzug gewährt. Andere Staaten gehen in ähnlicher
Weise gegen Asylrechtsmissbraucher und illegale Einwanderer vor. Wenn
die Schweiz keine wirksamen Massnahmen trifft, so wird sie für Asylsuchende
noch attraktiver. Die Volksinitiative "gegen Asylrechtsmissbrauch"
ist deshalb dringend nötig.
Wirksame Missbrauchsbekämpfung
Die beiden wichtigsten Instrumente der Initiative sind die sogenannte
Drittstaatenrege-lung sowie die Sanktionen gegen Asylanten, deren Gesuch
abgelehnt wurde oder welche die Vorschriften verletzen.
Drittstaatenregelung: Wenn Asylsuchende über sichere Drittstaaten,
in denen sie be-reits ein Gesuch gestellt haben oder hätten stellen
können, in die Schweiz kommen, so wird auf ihr Gesuch nicht eingetreten.
Damit wird die freie Wahl des (bevorzugten) Asyl-landes aufgehoben. Die
Drittstaaten- regelung bringt, sofern sie mit einer schärferen Kontrolle
an wichtigen Grenzabschnitten verbunden wird, eine massive Abhaltewirkung
gegen Scheinflüchtlinge. Abgewiesene Asylbewerber werden aufgrund
der sogenannten Rückübernahmeabkommen, welche die Schweiz mit
den Nachbarstaaten abgeschlossen hat, in das ent-sprechende Herkunftsland
überstellt. Die Aufnahme echter Flüchtlinge wird hingegen nach
wie vor möglich sein.
Sanktionen: Gesuchsteller, deren Gesuch abgelehnt oder auf deren Gesuch
nicht ein-getreten wurde, sowie vorläufig Aufgenommene, welche ihre
Mitwirkungspflicht (vor allem bei der Identitätsabklärung) grob
verletzen, werden schlechter gestellt. Sie erhalten stark reduzierte Fürsorgeleistungen.
Im weiteren bringt die Initiative eine Einschränkung der Arbeitsmöglichkeiten
sowie reduzierte medizi- nische Leistungen für Asylbewerber, welche
sich rechtswidrig verhalten. Zudem werden Sanktionen gegen Fluggesellschaften
ergriffen, welche Leute ohne ge-nügende Identitätsprüfung
in die Schweiz trans- portieren.
Insgesamt senkt die Initiative die Attraktivität der Schweiz für
Asylbewerber auf den Stand der meisten europäischen Staaten. Die
Gesuche werden sich auf rund einen Drit-tel reduzieren, die Kosten auf
die Hälfte. Damit gewinnt der Bundesrat mehr Handlungsfreiheit. Er
kann künftig eher Kontingente von echten Flüchtlingen aus Kriegsgebieten
vorübergehend aufnehmen, weil unsere Aufnahmekapazität nicht
bereits durch Scheinflüchtlinge und Asylmissbraucher erschöpft
ist.
Die Volksinitiative "gegen Asylrechtsmissbrauch" ist wohl die
letzte Chance, um ein Asylchaos in unserem Land abzuwenden. Es gilt deshalb
alles zu tun, damit diese Volksinitiative am 24. November 2002 angenommen
wird.
von Nationalrat Hans Fehr, Geschäftsführer AUNS,
Eglisau
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