Das Ständemehr mit 12 1/2 gegen 10
1/2 Kantone erreicht, das Volksmehr mit einem Zufallsmehr von 50,1 Prozent
Nein zu 49,9 Prozent Ja hauchdünn verfehlt: Das Resultat der Abstimmung
über die Volksinitiative gegen Asylrechtsmissbrauch hat in Bundesbern
ein leichteres Erdbeben ausgelöst. Die Mehrheit der Kantone und die
Hälfte der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger folgen dem Bundesrat
und der classe politique in der Asylpolitik nicht mehr. Bundesrat und Parlament
können mit diesem Resultat nicht zur Tagesordnung übergehen. Die
schweren Missstände im Asylbereich können vom Bundesrat nicht
länger schöngeredet werden. Griffige Massnahmengegen den Asylmissbrauch
sind unausweichlich.
Das Resultat der Abstimmung darf als Sensation bezeichnet werden. Denn
der gewaltigen Propagandawalze - bestehend aus Bundesrat, Chefbeamten,
Parlamentsmehrheit, aus fast allen Parteien, der vereinigten Presse- und
Medienlandschaft unter Anführung des Ringierkonzerns, dem einseitigen
Staatsradio sowie Hilfswerken mit Spendegeldern und kirchlichen Kreisen
- standen die AUNS und ihre Mitstreiter, sowie die SVP als einzige Regierungspartei,
allein gegenüber.
Die gegnerischen Kreise haben die knappe Ablehnung bewirkt mit der absurden
Behauptung, die Asylinitiative sei "undurchführbar" und
breche mit der Asyltradition unseres Landes. Von allen Initiativ-Gegnern
wurde der Missbrauch unseres Asylrechts jedoch anerkannt, und sie beteuerten
am Abstimmungssonntag, auch sie wollten Abhilfe schaffen. Frau Bundesrätin
Metzler betonte, sie werde die Ängste in der Bevölkerung "noch
ernster" nehmen und versprach eine Asylgesetz-Revision "mit
Zähnen".
Die AUNS wird den Bundesrat beim Wort nehmen.
Bundesrat und Parlament haben jetzt den Tatbeweis anzutreten, dass es
ihnen mit der versprochenen Verschärfung des Asylgesetzes ernst ist.
Notwendig ist einerseits eine konsequente Drittstaatenregelung:
Auf Gesuche von Asylanten, die über einen sicheren Drittstaat in
die Schweiz eingereist sind, wird nicht eingetreten. Asylbewerber,
die keine Flüchtlinge sind, sollen gar nicht ins Land hereinkommen.
Solche Personen werden aufgrund von Rückübernahmeabkommen ins
entsprechende Drittland überstellt. Dazu sind die Grenzkontrollen
zu verschärfen. In Deutschland hat die seit 1993 angewandte Drittstaatenregelung
massgeblich dazu beigetragen, dass die Zahl der jährlichen Gesuche
von 438000 auf 80000 gesunken ist.
Anderseits sind die Fürsorgeleistungen zu senken.
Zudem braucht es wirksame Sanktionen gegen Leute,
die unser Asylrecht verletzen und ihre Identität verheimlichen oder
verfälschen. Sie sind bis zur ihrer Ausschaffung auf das Existenzminimum
zu setzen.
Mit diesen Massnahmen wird die viel zu hohe Attraktivität unseres
Landes für Asylmissbraucher endlich auf den Stand unserer Nachbarländer
gesenkt.
Falls der Bundesrat und das Parlament ihre Versprechungen
nicht rasch wahr machen, wird die AUNS mit allen Kräften dazu beitragen,
dass bei den Wahlen 2003 eine Wende herbeigeführt wird. Eine andere
Zusammensetzung des Parlaments schafft die Voraussetzung, dass Bundesräte,
die ihren Auftrag nicht erfüllen und ihre Versprechungen nicht einhalten,
ersetzt werden können.
von Nationalrat Hans Fehr, Geschäftsführer AUNS,
Eglisau
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