Nationalrat Hans Fehr, Geschäftsführer AUNS, Eglisau
Wollen wir weiterhin souverän bestimmen, wer in unser Land einwandern,
bei uns Arbeit suchen, sich niederlassen, seine Familie nachziehen und
Sozialhilfe beanspruchen kann? Oder wollen wir eine unkontrollierte Ost-Zuwanderung
- mit gravierenden Folgen für unser Land? Diese Schicksalsfrage haben
wir am 25. September 2005 zu beantworten.
Bereits der seit Mitte 2004 praktizierte freie Personenverkehr mit den
heutigen 15 EU-Staaten hat dazu geführt hat, dass jeden Tag rund
120 Deutsche bei uns eine Stelle antreten, 43'000 im vergangenen Jahr.
Zwischen März 2004 und 2005 ist die Zahl der Schweizer Arbeitskräfte
um 31'300 gesunken, jene der ausländischen Arbeitskräfte hat
um 15'500 zugenommen.
Die Ost-Personenfreizügigkeit bringt bezüglich Zuwanderungsdruck,
Lohndruck und Gefährdung unserer Sozialwerke eine neue Dimension:
Die Löhne im Osten betragen durchschnittlich einen 1/5 bis 1/10 der
Schweizer Löhne. Die Arbeitslosigkeit in den meisten Ostländern
(Polen rund 20 %, Jugendarbeitslosigkeit rund 38 %) beträgt ein Mehrfaches
der schweizerischen Quote von derzeit weniger als 4 %. Auch bei den Sozialleistungen
bestehen gewaltige Unterschiede.
Es ist wie ein Naturgesetz: Offene Grenzen und ungebremste Zuwanderung
zwischen Ländern mit unterschiedlichem Wohlstand führen zwangsläufig
zu einer Nivellierung nach unten! Und die Schweiz hat viel zu verlieren.
Fakten zur Ost-Personenfreizügigkeit
- Jeder Osteuropäer "hat das Recht", sich in die Schweiz
"zu begeben, um sich eine Beschäftigung zu suchen und sich
während 6 Monaten dort aufzuhalten" (Freizügigkeitsabkommen,
Artikel 2,1).
- Wer eine Stelle findet, erhält eine Aufenthaltserlaubnis von
mindestens 5 Jahren. Er kann bleiben, auch wenn er arbeitslos wird,
und selbst dann, wenn er die Stelle nicht antritt (Art. 6 (6)).
- Familiennachzug: Die Aufenthaltsbewilligung gilt auch für Ehegatten,
Kinder, Enkel, Eltern, Gross- und Schwiegereltern (Art. 3).
- Grenzgänger benötigen keine Aufenthaltserlaubnis. Grenzgänger
ist, wer "einmal in der Woche an seinen Wohnort zurückkehrt",
z.B. per Bus in die Oststaaten (Art. 7).
- Jeder EU-Osteuropäer hat Anspruch auf Schweizer Sozialleistungen.
Beispiel Arbeitslosenversicherung: Bezugsberechtigt ist ab Stellenantritt
in der Schweiz, wer im Ausland 1 Jahr lang gearbeitet hat. Basis ist
der Lohn vom letzten (also schweizerischen) Arbeitsort.
Krankenversicherung: Die ganze Familie des Ernährers ist
versichert, auch wenn sie nicht in der Schweiz wohnt. Bei geringem Einkommen
besteht Anspruch auf Prämienverbilligung.
AHV, IV: Osteuropäer haben Anspruch nach schweizerischem
Recht. Beitragsjahre im Ausland zählen voll; die Auszahlung ins
Ausland erfolgt ohne Kaufkraft-Korrektur.
Sozialhilfe: Erwerbstätige, die ihre Familie in die Schweiz
holen, aber deren Lebensunterhalt nicht finanzieren können, erhalten
Sozialhilfe. Dies gilt auch für Daueraufenthalter, die ihre Stelle
verlieren und kein Arbeitslosengeld mehr erhalten.
- Jeder EU-Osteuropäer kann sich als selbständig Erwerbender
niederlassen und seine Dienste zu Tiefpreisen anbieten (Art. 12
(1)). Flankierende Massnahmen gelten für Selbständige nicht.
Unternehmen aus den neuen EU-Staaten dürfen während 3 Monaten
pro Jahr in der Schweiz ohne Bewilligung Dienstleistungen anbieten (z.B.
Parkett verlegen, Gebäudereinigung, Kundengärtner, Maler,
Chauffeur).
Gravierende Folgen
Ost-Personenfreizügigkeit heisst ungebremste Zuwanderung. Jeder
Osteuropäer erhält einen Rechtsanspruch, in die Schweiz einzuwandern,
Arbeit zu suchen und unsere Sozialwerke zu beanspruchen. Wir verlieren
spätestens ab 2011, nach Ablauf von Übergangsfristen, die Handlungsfreiheit
in diesem Bereich. Viele Unternehmer werden billige Arbeitskräfte
aus Osteuropa anstellen, und viele Schweizer werden auf der Strasse stehen!
Lohndruck, mehr arbeitslose Schweizer sowie eine massive Gefährdung
unserer Sozialwerke werden die Folge sein. Bundesrat Blocher hat es
im Nationalrat am 9.12.2004 gesagt: " Es wird ein Lohndruck entstehen,
das schleckt keine Geiss weg. Das gibt eine Nivellierung nach unten. Tendenziell
wird die Arbeitslosigkeit steigen. Wir werden ungefähr auf das europäische
Niveau (...) kommen."
In Deutschland sind die Folgen verheerend: "Ein-Personen-Firmen",
so genannte "Ich AGs", welche Dienstleistungen zu Tiefstpreisen
anbieten, überrennen das Land. Und bereits haben 25'000 Deutsche
aus dem Metzgereigewerbe ihre Stelle verloren; sie wurden durch Billigarbeiter
aus dem Osten ersetzt. Das gleiche Unheil blüht der Schweiz.
Die hochgejubelten flankierenden Massnahmen sind eine Illusion.
Flächendeckende Gesamtarbeitsverträge, Mindestlöhne und
ein Heer von Kontrolleuren bringen mehr Schaden als Nutzen. Die damit
verbundene Verbürokratisierung und Überregulierung des Schweizer
Arbeitsmarktes wird dazu führen, dass Firmen vermehrt abwandern und
schweizerische Arbeitsplätze in grosser Zahl verloren gehen.
Wir brauchen keine Ost-Personenfreizügigkeit, sondern eine Gesetzgebung,
welche gewährleistet, dass Wirtschaft, Gewerbe und Landwirtschaft
jene ausländischen Arbeitskräfte bekommen, die sie brauchen.
Sagen Sie darum Nein zur unkontrollierten Ost-Zuwanderung am 25. September
2005!
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