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    Nationalrat - Hans Fehr
Scharfe Kritik an der Asylrekurskommission
Neukonzeption des Asyl-Beschwerdewesens verlangt
23. März 2000
Motion von Nationalrat Hans Fehr (SVP / ZH) (66 Mitunterzeichner)
(Kurzfassung)


Ungekürzte Fassung


"In Anbetracht der fragwürdigen und realitätsfremden Praxis der Asylrekurskommission (ARK) wird der Bundesrat beauftragt, gegenüber der ARK als Sofortmassnahme Ordnungsvorschriften zu erlassen. Sodann ist das Beschwerdewesen im Asylrecht neu zu konzipieren, und es ist eine einfachere, gesetzestreue Form des Rekurswesens einzuführen - nötigenfalls auf der Basis eines asylspezifischen Beschwerdeverfahrens."

Begründung der Motion
Fehr begründet die Motion mit zahlreichen dokumentierten Fällen (nachstehend in gekürzter Form).

Ungenügende Interpellationsantwort
Fehr hatte in gleicher Sache schon am 19.3.1999 eine Interpellation eingereicht, die der Bundesrat aber "ausweichend" und "nichtssagend" beantwortet habe. Schon damals hatte Fehr der ARK unter anderem vorgeworfen, sie gewähre vorläufig aufgenommenen Personen widerrechtlich den Familiennachzug. Zudem verzögere sie Verfahren, indem Asylsuchende aufgrund eines ARK-Grundsatzurteils noch während eines hängigen Beschwerdeverfahrens ein neues Asylgesuch einreichen könnten.

Keine Verbesserung nach Totalrevision
Die unhaltbare Situation habe sich auch mit der Totalrevision des Asylgesetzes nicht verbessert, stellt Fehr fest. Mit meist formalistischen Erwägungen werde das Asylgesetz aufgeweicht. So werde mit einem Urteil (EMARK 1999/17) der Verfolgungsbegriff - und damit die Anerkennungskriterien für Flüchtlinge - massiv ausgedehnt, ebenso werde die Wegweisung von illegalen Asylanten erschwert. Zudem werde die Einreise via Flughafen erleichtert, und weitere ARK-Urteile machten die Schweiz sogar als Zufluchtsort für Kriegsverbrecher attraktiv.

ANAG als Mittel der Migrationspolitik missbraucht
Als weiteren Grund für ein dringliches Einschreiten des Bundesrates nennt Fehr den Missbrauch des Bundesgesetzes über Aufenthalt und Niederlassung von Ausländern (ANAG) durch ARK-Urteile. So ist laut Gesetz eine Wegweisung nicht zumutbar, wenn der Asylbewerber einer "konkreten Gefährdung" ausgesetzt würde. Laut ARK- Urteil sind aber auch "schwierige Lebensverhältnisse", oder eine "drohende Arbeitslosigkeit" als konkrete Gefährdung einzustufen. Damit wird das Asylrecht ad absurdum geführt!

ARK schiebt Asylgesuche auf die lange Bank
Der Motionär wirft der ARK im weiteren vor, sie unterlaufe die Wegweisungspolitik des Bundesrates, indem sie ganze Dossierkategorien zusammenstelle und diese Fälle einfach in der Schublade liegen lasse. Dies in der Meinung, es werde dann schon gelegentlich eine humanitäre Gesamtregelung geben, sodass diese Leute bleiben könnten. Allein zwischen 1992 und 1995 habe die ARK etwa 2000 Asylgesuche aus Bosnien, Jugoslawien und Sri Lanka sistiert, d.h. in die Schublade gelegt. Dies verursache für die Schweiz Kosten in vielfacher Millionenhöhe und sei ein Skandal.

"Laut Presseberichten gibt es sogar ARK-Richter, welche das vom Volk beschlossene Asylgesetz öffentlich kritisieren, was bisher von Seiten des Bundesrates zu keinenSanktionen geführt hat", stellt Fehr fest.

Konsequenz
Der Motionär stellt in der Begründung zusammenfassend fest: "Die oft fragwürdige bis unverantwortliche Praxis der ARK hat eine fatale Signalwirkung und leistet dem Missbrauch unseres Asylrechts Vorschub. Sie verursacht gewaltige Kosten, schürt gefährliche fremdenfeindliche Strömungen und unterhöhlt die Rechtsordnung in unserem Land."

Sofern Beamte des Bundesamtes für Flüchtlinge (BFF) das Asylgesetz korrekt anwendeten, müssten sie gewärtigen, dass die ARK diese Entscheide aufhebe oder auf die lange Bank schiebe und dass Beschwerden gegen den Vollzug gutgeheissen würden. "Der Bundesrat hat die politische Kontrolle im Asylbereich offensichtlich weitgehend verloren. Er überlässt die Festlegung der asylpolitischen Leitplanken der ARK, Flüchtlings-Hilfswerken und Rechtsprofessoren", kritisiert Fehr.

Forderung
Fehr und die 66 Mitunterzeichner verlangen, der Bundesrat müsse die politische Kontrolle im Rahmen seiner Aufsichtspflicht über die ARK-Tätigkeit konsequent ausüben und als Sofortmassnahme Ordnungsvorschriften erfassen. Danach sei eine einfachere, effizientere, gesetzestreue Form des Rekurswesens einzuführen, nötigenfalls auf der Basis eines asylspezifischen Beschwerdeverfahrens.

Mitunterzeichner(innen) der Motion
Aeschbacher, Antille, Baader Caspar, Baumann Alexander, Beck, Bigger, Bignasca, Binder, Blocher, Borer, Bortoluzzi, Bosshard, Bunner Toni, Dunant, Engelberger, Estermann, Fattebert, Fehr Lisbeth, Fischer, Föhn, Freund, Frey Claude, Frey Walter, Giezendanner, Glur, Gysin Hans Rudolf, Hassler, Hegetschweiler, Heim, Hess Bernhard, Imhof, Joder, Kaufmann, Keller, Kunz, Kurrus, Laubacher, Leu, Lustenberger, Maspoli, Mathys, Maurer, Messmer, Mörgeli, Oehrli, Pelli, Pfister Theophil, Randegger, Schenk, Scherer Marcel, Schlüer, Siegrist, Speck, Spuhler, Stahl, Stamm, Steiner, Triponez, Tschuppert, Waber, Walter, Wandfluh, Wasserfallen, Weyeneth, Wittenwiler, Zuppiger.



Hans Fehr, Geschäftsführer AUNS, Eglisau


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